Wir sind ein Planungsbüro für elektrotechnische Gebäudeausstattung und erlauben uns an dieser Stelle eine Zusatzanfrage bezüglich der Leerrohrinstallation für IuK und RuK zwischen Hausanschlussraum und Kommunikationsverteiler in der Wohnung.
Wie Ihr Autor richtig ausführt, soll gemäß DIN 18015-1:2013-09 bei Wohneinheiten mit mehr als 8 Wohnungen ein Leerrohrnetz als Etagensternnetz ausgeführt werden.
Das Bild B.2 in vorgenannter Norm ist diesbezüglich aus unserer Sicht eindeutig. Tatsächlich gestaltet sich in der Praxis diese Ausführung nicht praktikabel.
Das Beispielbild B.3 zeigt eine Situation, wo sich der Kommunikationsverteiler der Wohnung direkt in der Wand zum Treppenhaus befindet. In Wohneinheiten mit mehr als 8 Wohneinheiten ist diese Situation jedoch eher selten. Tatsächlich befindet sich der Kommunikationsverteiler räumlich in der Regel mehrere Meter von der Treppenhauswand entfernt. Bei Wohnanlagen mit mehr als 8 Wohneinheiten handelt es sich oft um Gebäude mit baurechtlich notwendigen Treppenräumen, so dass hier die Musterleitungsanlagenrichtlinie MLAR 2005 beachtet werden muss.
Brandschutztechnisch ist daher das Beispielbild B.3 aus unserer Sicht äußerst kritisch. Die Leerrohre zwischen den Etagenabzweigkästen und den Kommunikationsverteilern durchdringen die Treppenhauswände, welche dann in der Regel feuerbeständig sind. Die Verteilerkästen müssten einen feuerhemmenden Abschluss mit Dichtung besitzen. Auf dieses Thema ist Ihr Autor leider nicht eingegangen.
Beachtet werden muss aus unserer Sicht ebenfalls, dass Leerrohrverbindungen nach DIN maximal zwei Bögen haben dürfen, damit diese noch funktionsfähig sind. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Leerrohrabzweigungen zu den Wohnungen aus den Etagen-Abzweigkästen nur seitlich herausgeführt werden können, da die senkrechten Aussparungen für die Steigeleerrohre genutzt werden und massive Leerrohrbündel vertikal auf Grund der Stahlbe-wehrung in der Regel nicht möglich sind.
Eine Anordnung der Etagenabzweigkästen außerhalb des Treppenhauses ist aus unserer Sicht nicht möglich, da diese zwar zugänglich sein müssen aber nicht für fremde Mieter zugänglich sein dürfen. Aus den vorgenannten Gründen planen wir bisher immer Elektrosteigeschächte mit Leerrohren außerhalb des Treppenhauses, innerhalb der Wohnungen. Die Leerrohre planen wir sternförmig vom Kellergeschoss ohne Etagenabzweigkästen in Abweichung zur DIN 18015. In der Regel kommt man dabei mit zwei Bögen aus.
Sollten Ihrem Autor praxisgerechte Lösungen für die vorgenannten Probleme bekannt sein, wären wir an einer Antwort sehr interessiert. mehr |