Elektro Technologie Zentrum

VOB/B und BGB für den Praktiker/die Praktikerin

Umsetzung der rechtlichen Vereinbarungen vor Ort auf der Baustelle
Kennen Sie auch die Situation: Sie führen einen Auftrag aus und der Kunde akzeptiert Ihre Leistungen / Rapportstunden nicht?


Das Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B regeln die Abwicklung und Anerkennung der ausgeführten Bauleistungen. Wer sich dort auskennt, hat aber sehr häufig die besseren Argumente. Wird die richtige Handhabung nicht beachtet, kann das Ziel, nämlich die vernünftige Regelung des Bauverlaufs, negative Folgen für den Handwerker/die Handwerkerin haben.

"Wenden Sie die neuen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung richtig an".
In unserem Seminar zeigen wir Ihnen die Anwendung der wichtigsten Formulare und erläutern das Bauvertragsrecht nach BGB und die VOB/B.


Kursinhalte
  • aktuelle Rechtsprechung
  • Abschluss und Inhalt des Bauvertrags
  • Vergütung für zusätzliche und geänderte Leistungen; was sind Nebenleistungen und besondere Leistungen?
  • Hinweis auf fehlerhafte Ausführungsunterlagen
  • Anmeldung von Bedenken und Behinderung
  • Anzeigen von Stundenlohnarbeiten
  • Umgang mit Mängelrügen, Verzug, Fristen, Termine
  • Abnahme
  • Abschlagszahlung, Schlussrechnung, Sicherheitsleistungen und Gewährleistung
  • besonderheiten bei elektronischen Bauteilen
  • Fragen aus der Praxis und Diskussionsrunde.

Zielgruppe:
Selbstständige Elektromeister/innen, bauleitende Monteure/innen

Abschluss:
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.

Hinweise:

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

esf_logo_reihe

Kursdetails als PDF

Termine: 23.04.2024 24.10.2024

gewählter Termin:
23.04.2024

ausgebucht!!!

Zeiten:
von 8:30 bis 15:45 Uhr

Kursgebühr:
335

Kursnummer:
60 20 560

Unterrichtseinheiten:
8 UE

Verfügbare Plätze:
0

Teilnehmer (max):
9

Veranstaltungsort:

etz Stuttgart Krefelder Straße 12
70376 Stuttgart
Telefon: 0711 955916-0
Fax: 0711 955916-55

Klaus Schumacher
Kontaktperson: Klaus Schumacher
zurück zur Übersicht