Umsetzung der rechtlichen Vereinbarungen vor Ort auf der Baustelle Kennen Sie auch die Situation: Sie führen einen Auftrag aus und der Kunde akzeptiert Ihre Leistungen / Rapportstunden nicht?
Das Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B regeln die Abwicklung und Anerkennung der ausgeführten Bauleistungen. Wer sich dort auskennt, hat aber sehr häufig die besseren Argumente. Wird die richtige Handhabung nicht beachtet, kann das Ziel, nämlich die vernünftige Regelung des Bauverlaufs, negative Folgen für den Handwerker/die Handwerkerin haben.
"Wenden Sie die neuen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung richtig an".
In unserem Seminar zeigen wir Ihnen die Anwendung der wichtigsten Formulare und erläutern das Bauvertragsrecht nach BGB und die VOB/B.
Kursinhalte
- aktuelle Rechtsprechung
- Abschluss und Inhalt des Bauvertrags
- Vergütung für zusätzliche und geänderte Leistungen; was sind Nebenleistungen und besondere Leistungen?
- Hinweis auf fehlerhafte Ausführungsunterlagen
- Anmeldung von Bedenken und Behinderung
- Anzeigen von Stundenlohnarbeiten
- Umgang mit Mängelrügen, Verzug, Fristen, Termine
- Abnahme
- Abschlagszahlung, Schlussrechnung, Sicherheitsleistungen und Gewährleistung
- besonderheiten bei elektronischen Bauteilen
- Fragen aus der Praxis und Diskussionsrunde.
Zielgruppe
Selbstständige Elektromeister/innen, bauleitende Monteure/innen
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
