Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Wussten Sie schon: "Jahr für Jahr sterben etwa 600 Menschen bei verheerenden Bränden. Die Sachschäden gehen in die Milliarden. Brandursache Nummer eins sind defekte elektrische Anlagen und Geräte oder aber der falsche Umgang mit ihnen." Der E-CHECK sorgt für Sicherheit in elektrischen Anlagen und kann Ihnen ein Schlüssel zu neuen Aufträgen sein. In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen den aktuellen Stand der VDE-Bestimmungen und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur täglichen Messpraxis. Umfangreiche Messübungen geben Ihnen die Sicherheit, elektrische Anlagen zu analysieren und schadhafte Anlagenteile und Betriebsmittel zu erkennen. Abgerundet wird das Seminar durch einen Marketingteil, in dem der/die technisch ausgerichtete Praktiker/in den verkaufsorientierten Umgang mit Kunden lernt.
E-CHECK Messtechnik >> Bitte bringen Sie ihre eigenen Messgeräte mit
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Der E-CHECK als anerkanntes Gütesiegel für die geprüfte Elektroanlage erfordert eine regelmäßige Qualifizierung für den ausführenden Fachbetrieb bzw. den Gesellen /die Gesellin, der/die die Anlagenbeurteilung übernimmt. Das Seminar vermittelt Ihnen die normativen Hintergründe, die rechtssichere Durchführung des E-CHECKS und zeigt Ihnen die Anwendung des E-CHECK Prüfleitfaden in der Umsetzung für die Praxis. Mit erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein E-CHECK Zertifikat und werden daher weiterhin als befähigter E-CHECK Fachbetrieb anerkannt.
Wichtig: Das Auffrischungsseminar im 2-jährigen Rhythmus ist die zwingende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der E-CHECK Markennutzung.
Hinweis: Es werden keine Messgeräte benötigt. Im Auffrischungskurs finden keine praktischen Messungen durch die Teilnehmer/innen statt.
Basis der E-CHECK Auffrischungsschulung 2024/2025/2026 ist die Aktualisierung zu wichtigen normativen und gesetzlichen Änderungen für elektrische Anlagen für Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und die dafür notwendige normenkonforme Hauptstromversorgung im Gebäude. Um als fachkompetenter Prüfer und Ansprechpartner zu fungieren. Besonders die Anfang 2024 in Kraft getretenen technischen und organisatorischen Änderungen im Energiewirtschafstgesetz für Netz - und Anlagenbetreiber stellen die Elektrobetriebe vor neue Herausforderungen zur individuellen Lösungsfindung an jeder Anlage.
Eine Wiederholung der Messungen von elektrischen Anlagen mit Vorführung an einem Simulator wird durch den Dozenten gezeigt.
Kursinhalte
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Der E-CHECK als anerkanntes Gütesiegel für die geprüfte Elektroanlage erfordert eine regelmäßige Qualifizierung für den ausführenden Fachbetrieb bzw. den Gesellen/die Gesellin, der/die die Anlagenbeurteilung übernimmt. Das Seminar vermittelt Ihnen die normativen Hintergründe, die rechtssichere Durchführung des E-CHECKS und zeigt Ihnen die Anwendung des E-CHECK Prüfleitfaden in der Umsetzung für die Praxis. Mit erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein E-CHECK Zertifikat und werden daher weiterhin als befähigter E-CHECK Fachbetrieb anerkannt. Wichtig: Das Auffrischungsseminar im 2-jährigen Rhythmus ist die zwingende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der E-CHECK Markennutzung.
Hinweis: Es werden keine Messgeräte benötigt. Im Auffrischungskurs finden keine praktischen Messungen durch die Teilnehmer/innen statt.
Basis der E-CHECK Auffrischungsschulung 2024/2025/2026 ist die Aktualisierung zu wichtigen normativen und gesetzlichen Änderungen für elektrische Anlagen für Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und die dafür notwendige normenkonforme Hauptstromversorgung im Gebäude, um als fachkompetente/r Prüfer/in und Ansprechpartner/in zu fungieren. Besonders die Anfang 2024 in Kraft getretenen technischen und organisatorischen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetzt für Netz- und Anlagenbetreiber stellen die Elektrobetriebe vor neue Herausforderungen zur individuellen Lösungsfindung an jeder Anlage. Eine Wiederholung der Messungen von elektrischen Anlagen mit Vorführung an einem Simulator wird durch den Dozenten gezeigt.
Kursinhalte
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Das Seminar "E-CHECK PV" vermittelt im Bereich der Überprüfung von Photovoltaikanlagen die erforderlichen Kenntnisse, um Schwachstellen und Fehler in der Systemtechnik durch den Einsatz geeigneter Messinstrumente frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Anlagenverfügbarkeit und Investitionssicherung zu ergreifen.
Kursinhalte2. Messtechnik, Fehlerdiagnose, Kennlinienaufnahme und Thermographie
3. Blitz- und Überspannungsschutz
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Das Seminar "E-CHECK PV" vermittelt im Bereich der Überprüfung von Photovoltaikanlagen die erforderlichen Kenntnisse, um Schwachstellen und Fehler in der Systemtechnik durch den Einsatz geeigneter Messinstrumente frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Anlagenverfügbarkeit und Investitionssicherung zu ergreifen.
Kursinhalte2. Messtechnik, Fehlerdiagnose, Kennlinienaufnahme und Thermographie
3. Blitz- und Überspannungsschutz
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Elektrische Maschinen sind heutzutage nicht mehr wegzudenken - in Produktion, Dienstleistungen oder auch im privaten Bereich werden elektrische Maschinen (Motoren, Transformatoren, Generatoren) eingesetzt. Insbesondere im produzierenden Bereich ist der Ausfall des Antriebsstranges als Gesamtbetrachtung (Schaltschrank mit Frequenzumrichter - Zuleitung Maschine - Motor/Bremse/Getriebe) mit sehr hohen Produktionsausfallkosten verbunden. Demzufolge ist es von größter Bedeutung, die Maschine als Anlage sowohl funktionsfähig als auch aus der Gefährdungsbetrachtung heraus in einem sicheren Zustand zu halten. Diesbezüglich fordert die DGUV-Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine wiederkehrende Prüfung. Der E-CHECK EMA ist die anerkannte Sicherheitsprüfung durch den qualifizierten Innungsfachbetrieb.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
