Der vierte Teil der Meisterprüfung ist für alle Gewerke bundesweit identisch.
Als Handwerksmeister/-in erwerben Sie die Ausbilderqualifikation im Rahmen der Vorbereitungslehrgänge für Teil IV der Meisterprüfung. Alternativ können Sie jedoch auch jeden Lehrgang zur Vorbereitung für eine Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung besuchen.
In Bezug auf die Lehrgangsinhalte, Prüfungsgebiete und die Durchführung der Prüfung sind die Rechtsgrundlagen für den Nachweis der Ausbildereignung nach AMVO (Teil IV der Meisterprüfung) und AEVO die gleichen. Beide Prüfungen bei der IHK oder HWK berechtigen gleichermaßen zur Ausbildung.