Werden auf größeren Baustellen (> 300 Arbeitsstunden) Installationen ausgeführt, sind weitere Detailkenntnisse zum bauleitenden Obermonteur erforderlich. Hinsichtlich der Haftung, der Gewährleistung und auch aus betriebswirtschaftlichen Aspekten heraus sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzes, die Beachtung des baulichen Brandschutzes und der VOB sowie sonstigen Installationsbestimmungen von dem bauleitende/n Obermonteur/in folgerichtig anzuwenden.
Kursinhalte
- Kommunikationstraining / Umgang mit Kunden (8 UE/1 Tag)
- Baustellenmanagement-Controlling (16 UE/2 Tage)
- VOB + Recht (16 UE/2 Tage)
- Schreiben von Berichten und Protokolle (8 UE/1 Tag)
- baulicher Brandschutz mit Sachkundigen Zertifikat (16 UE/2 Tage)
- VDE-Neuerungen und Messtechnik (16UE/2 Tage)
- Blitz - und Überspannungsschutz, mit Sachkundigen Zertifikat (16UE/2 Tage)
- Arbeitsschutz (8UE/1 Tag)
- Arbeitssicherheit - Erste-Hilfe-Kurs (9UE/1 Tag)
Ziel
Mit dem bundesweit abgestimmten Kurskonzept qualifizieren wir Gesellen/innen / Monteure/innen.
Voraussetzung
Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
