Werden auf größeren Baustellen (> 300 Arbeitsstunden) Installationen ausgeführt, sind weitere Detailkenntnisse zum bauleitenden Obermonteur erforderlich. Hinsichtlich der Haftung, der Gewährleistung und auch aus betriebswirtschaftlichen Aspekten heraus sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzes, die Beachtung des baulichen Brandschutzes und der VOB sowie sonstigen Installationsbestimmungen von dem bauleitende/n Obermonteur/in folgerichtig anzuwenden.
Kursinhalte
- Kommunikationstraining / Umgang mit Kunden (8 UE/1 Tag)
- Baustellenmanagement-Controlling (16 UE/2 Tage)
- VOB + Recht (16 UE/2 Tage)
- Schreiben von Berichten und Protokolle (8 UE/1 Tag)
- baulicher Brandschutz mit Sachkundigen Zertifikat (16 UE/2 Tage)
- VDE-Neuerungen und Messtechnik (16UE/2 Tage)
- Blitz - und Überspannungsschutz, mit Sachkundigen Zertifikat (16UE/2 Tage)
- Arbeitsschutz (8UE/1 Tag)
- Arbeitssicherheit - Erste-Hilfe-Kurs (9UE/1 Tag)
Ziel:
Mit dem bundesweit abgestimmten Kurskonzept qualifizieren wir Gesellen/innen / Monteure/innen.
Voraussetzung:
Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik.
Abschluss:
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Kontaktperson:

Klaus Schumacher
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