Alle Kursinhalte werden durch praxisorientierte Übungen an verschiedenen Anlagen vertieft. Die SIMATIC Controller und die Controller Software SIMATIC Manager sowie das TIA Portal werden im Seminar verwendet. Kursinhalte
- Funktionsweise und Leistungsmerkmale einer SPS
- Handhabung der Programmiersoftware SIMATIC Manager und dem TIA Portal
- Hardwarekonfiguration und Parametrierung einer S7-300, S7-1500
- Einsatz und Verwendung der Symboltabelle
- Elementare Programmierung mit digitalen und analogen Signalen
- Einsatz von Bausteinarten und Programmstrukturierung
- Testfunktionen und Inbetriebnahme-Funktionen
- Analogwertbearbeitung mit Standardbausteinen
- Hilfsmittel zur Fehlersuche: VAT-Tabellen, Onlinefunktionen, Vergleichsfunktionen, Referenzdaten und Verwendungsstellen
- Dokumentation und Archivierung der Programme
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, Techniker/in, Meister/in, Programmierer/in oder Ingenieure/innen, die in der Industrieautomatisierung im Bereich Elektrotechnik / Mechatronik tätig sind.
Voraussetzung
Sicherer Umgang mit dem PC, grundlegende Kenntnisse in der Programmiertechnik
(bei Bedarf Kurs "Level 0 - SPS Programmierung Grundlagen" Kursnr. 40 20 800 )
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
