|
|
Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik ist zu einer Schlüsselqualifikation in der Automatisierung von energieeffizienter Gebäude geworden. Komplexe Sensoren werden für eine Vielzahl von Funktionen genutzt, die sich auf unterschiedliche Bereiche auswirken. Im Zusammenspiel von Tageslichtnutzung mittels Lichtleitjalousie und elektrischer Beleuchtung sowie Kühllastsenkung im Sommerbetrieb lässt sich sehr gut nachvollziehen, wie komplexe Systeme ineindergreifen und miteinander wirken.
Das Seminar beschäftigt sich mit den Grundlagen der Regelungstechnik und gibt Ihnen dadurch ein gutes Fundament für die MSR-Aufgaben, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Systemintegrator/in für den Bereich Smart Home/ Smart Meter bewältigen müssen. Sie lernen regelungstechnische Anwendungen für die Gebiete Beleuchtung, Heizung, Kühlung und Verschattung kennen und können diese für die Gebäudeautomationswelt praktisch umsetzen.
Kursinhalte
Energieeffizienzklassen in der Gebäudeautomation (Kurzwiederholung)
Begriffe der Steuerungs- und der Regelungstechnik (Regelkreise)
Streckenmodell / Identifikation / numerische Simulation
Prozessrelevante Reglertypen
Reglerentwurf in den Anwendungen
Veranstaltungsort:![]() |
etz Stuttgart
Krefelder Straße 12 70376 Stuttgart 0711 955916-0 0711 955916-55 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Fritz Staudacher ![]() |
Termine: | |
Für diesen Termin ist derzeit keine Fachkursförderung möglich. | |
Kursnummer: | 65 20 814 |
Kursgebühr: | 415 € |
Kurszeiten: | von 8.30 Uhr bis 15.45 Uhr |
Anmerkungen: | Inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
8
Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
4 |
Termin buchen
|
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!