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Elektro Technologie Zentrum
Bildungszentrum für Elektro- und Informationstechnik
Claim Management, auch Nachforderungsmanagement bzw. Nachtragsmanagement, ist die Überwachung und Beurteilung von Abweichungen bzw. Änderungen und deren wirtschaftlichen Folgen zwecks Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen. Nach Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer kommt es in der Regel, insbesondere bei umfangreicheren Aufträgen zu Änderungen, Nachträgen oder Erweiterungen.
Claim Management, auch Nachforderungsmanagement bzw. Nachtragsmanagement, ist die Überwachung und Beurteilung von Abweichungen bzw. Änderungen und deren wirtschaftlichen Folgen zwecks Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen.
Nach Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer kommt es in der Regel, insbesondere bei umfangreicheren Aufträgen zu Änderungen, Nachträgen oder Erweiterungen.
Im Rahmen dieses Tagesseminars lernen die Teilnehmer diese zu erkennen und anhand von Beispielen Strategien zur Problemlösung und - vermeidung zu entwickeln. Dabei ist die Vermeidung von ungedeckten Zusatzkosten für das eigene Unternehmen von zentraler Bedeutung.
Kursinhalte
Nicht ausreichende oder nicht vollständige Spezifizierung des Auftrages
Fehler, Änderungs- oder Ergänzungswünsche im Liefer- und Leistungsumfang
Anspruchserhebung durch Baubeteiligte
Unvorhersehbare Umstände, wie zum Beispiel Behinderungen des geplanten Bauablaufs durch Dritte oder durch die jeweils andere Vertragspartei
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Meister, Techniker, Projektleiter sowie erfahrene Bauleiter die das eigne Unternehmen (Handwerk und Industrie) für die Herausforderungen in der heutigen Projektabwicklung fitmachen wollen.
Die VOB regelt prinzipiell die Abwicklung und Anerkennung der ausgeführten Bauleistungen - sehr häufig hat aber derjenige die besseren Argumente, wer sich in der VOB auskennt. Wird die richtige Handhabung der VOB nicht beachtet, kann das Ziel der VOB, nämlich die vernünftige Regelung des Bauverlaufs, negative Folgen für den Handwerker haben.
Umsetzung der rechtlichen Vereinbarungen vor Ort auf der Baustelle
Kennen Sie auch die Situation: Sie führen einen Auftrag aus und der Kunde akzeptiert Ihre Leistungen / Rapportstunden nicht?
Das Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B regeln die Abwicklung und Anerkennung der ausgeführten Bauleistungen. Wer sich dort auskennt, hat aber sehr häufig die besseren Argumente. Wird die richtige Handhabung nicht beachtet, kann das Ziel, nämlich die vernünftige Regelung des Bauverlaufs, negative Folgen für den Handwerker/die Handwerkerin haben.
"Wenden Sie die neuen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung richtig an".
In unserem Seminar zeigen wir Ihnen die Anwendung der wichtigsten Formulare und erläutern das Bauvertragsrecht nach BGB und die VOB/B.
Kursinhalte
aktuelle Rechtsprechung
Abschluss und Inhalt des Bauvertrags
Vergütung für zusätzliche und geänderte Leistungen; was sind Nebenleistungen und besondere Leistungen?
Hinweis auf fehlerhafte Ausführungsunterlagen
Anmeldung von Bedenken und Behinderung
Anzeigen von Stundenlohnarbeiten
Umgang mit Mängelrügen, Verzug, Fristen, Termine
Abnahme
Abschlagszahlung, Schlussrechnung, Sicherheitsleistungen und Gewährleistung
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler
mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort
in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch
nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und
Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen,
Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung
kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft
ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten
Förderperiode keine Förderung mehr möglich.