Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Praktische Unterweisung
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Praktische Unterweisung
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Praktische Unterweisung
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Praktische Unterweisung
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Praktische Unterweisung
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Praktische Unterweisung
Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Der Wiederholungskurs "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" baut auf den Grundkurs auf und muss alle drei Jahre belegt werden um die Qualifizierung zu erhalten. Sie erhalten ein entsprechendes Zertifikat, mit dem Sie weiterhin anerkannt bleiben.
Der Kurs vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die als elektrotechnische Qualifikation in der Prüfungsordnung zum/zur geprüften Abwassermeister/in gefordert sind (siehe Ausgabe Bundesgesetzblatt vom 28.02.2005).
Das Intensivpraktikum ist als Ersatz für die betriebliche Einweisung zu betrachten, die im Anschluss an die Grundqualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten auf dem Wasserwerk/Klärwerk zu erfolgen hat.
Kursinhalte
In der DIN VDE 1000/10 wird der Unternehmer eines Elektrobetriebes (oder auch Elektroabteilung) aufgefordert eine Verantwortliche Elektrofachkraft einzusetzen, immer dann, wenn er selbst nicht die Fach- und Aufsichtsführung übernehmen kann.
Insbesondere in Industrieunternehmen, wo das Unternehmen von Betriebswirten geleitet wird, die selbst keine Ausbildung im elektrotechnischen Bereich besitzen, ist die Benennung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft zwingend erforderlich.
In dem Seminar werden Ihnen als Elektrofachkraft bzw. als Verantwortliche Elektrofachkraft der mögliche Umfang der Ihnen übertragbaren Aufgaben und die damit einhergehenden Fach- und Aufsichtsverantwortung aufgezeigt. Sie erhalten konkrete Arbeitshilfen für das Umsetzen Ihrer Verpflichtungen in die betriebliche Praxis.
In der DIN VDE 1000/10 wird der Unternehmer eines Elektrobetriebes (oder auch Elektroabteilung) aufgefordert eine Verantwortliche Elektrofachkraft einzusetzen, immer dann, wenn er selbst nicht die Fach- und Aufsichtsführung übernehmen kann.
Insbesondere in Industrieunternehmen, wo das Unternehmen von Betriebswirten geleitet wird, die selbst keine Ausbildung im elektrotechnischen Bereich besitzen, ist die Benennung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft zwingend erforderlich.
In dem Seminar werden Ihnen als Elektrofachkraft bzw. als Verantwortliche Elektrofachkraft der mögliche Umfang der Ihnen übertragbaren Aufgaben und die damit einhergehenden Fach- und Aufsichtsverantwortung aufgezeigt. Sie erhalten konkrete Arbeitshilfen für das Umsetzen Ihrer Verpflichtungen in die betriebliche Praxis.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Der Wiederholungskurs "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" baut auf den Grundkurs auf und muss alle drei Jahre belegt werden um die Qualifizierung zu erhalten. Sie erhalten ein entsprechendes Zertifikat, mit dem Sie weiterhin anerkannt bleiben.