Spektakuläre Brandkatastrophen haben in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass auf den Brandschutz baulicher Anlagen verstärkt geachtet wird. Für die planende oder ausführende Elektrofachkraft sind daher nicht nur die Kenntnis der einschlägigen VDE Bestimmungen, sondern auch baurechtliche Vorschriften und die Richtlinien des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (VdS-Richtlinien) wichtig. Werden bei der Planung oder Ausführung diese Regeln nicht beachtet, so kann es zu äußerst zeit- und kostenaufwändigen Nachbesserungen kommen.
In diesem Seminar werden die allgemeinen Ziele des baulichen Brandschutzes erläutert, es wird auf allgemeingültige Anforderungen verwiesen, wie zum Beispiel die Bauordnungen und die aktuellen Leitungsanlagenrichtlinien. Die erforderlichen Maßnahmen des vorbeugenden und des baulichen Brandschutzes werden erläutert. Zur Vertiefung der theoretischen Grundlagen erarbeiten die Seminarteilnehmer Lösungen für ein Musterprojekt.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Gemäß der DIN 14675 müssen Fachplaner und Errichter den Nachweis über ihre Kompetenz für die Phasen von der Planung bis zur Wartung von Brandmeldeanlagen erbringen. Ein entsprechender Nachweis ist bindende Voraussetzung für das Planen, Montieren, Inbetriebsetzen, Abnehmen, Errichten und Instandhalten von Brandmeldeanlagen.
Dieses Seminar bereitet Sie auf die "Prüfung zur verantwortlichen Person gemäß DIN 14675" vor, in der Sie diesen Kompetenznachweis erhalten. Für die Prüfung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.