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Gemäß der DIN 14675 müssen Fachplaner und Errichter den Nachweis über ihre Kompetenz für die Phasen von der Planung bis zur Wartung von Brandmeldeanlagen erbringen. Ein entsprechender Nachweis ist bindende Voraussetzung für das Planen, Montieren, Inbetriebsetzen, Abnehmen, Errichten und Instandhalten von Brandmeldeanlagen.
Dieses Seminar bereitet Sie auf die "Prüfung zur verantwortlichen Person gemäß DIN 14675" vor, in der Sie diesen Kompetenznachweis erhalten. Für die Prüfung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.
Veranstaltungsort:![]() |
etz Stuttgart
Krefelder Straße 12 70376 Stuttgart 0711 955916-0 0711 955916-55 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Klaus Schumacher ![]() |
Termine: Auf Anfrage |
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Spektakuläre Brandkatastrophen haben in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass auf den Brandschutz baulicher Anlagen verstärkt geachtet wird. Für die planende oder ausführende Elektrofachkraft sind daher nicht nur die Kenntnis der einschlägigen VDE Bestimmungen, sondern auch baurechtliche Vorschriften und die Richtlinien des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (VdS-Richtlinien) wichtig. Werden bei der Planung oder Ausführung diese Regeln nicht beachtet, so kann es zu äußerst zeit- und kostenaufwändigen Nachbesserungen kommen.
In diesem Seminar werden die allgemeinen Ziele des baulichen Brandschutzes erläutert, es wird auf allgemeingültige Anforderungen verwiesen, wie zum Beispiel die Bauordnungen und die aktuellen Leitungsanlagenrichtlinien. Die erforderlichen Maßnahmen des vorbeugenden und des baulichen Brandschutzes werden erläutert. Zur Vertiefung der theoretischen Grundlagen erarbeiten die Seminarteilnehmer Lösungen für ein Musterprojekt.
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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