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Dem/r Kursteilnehmer/in wird ein umfassender Überblick über die Grundlagen der Klimatechnik sowie über die einschlägigen Gesetze, Normen und Regeln vermittelt. Besonders wichtig sind Themen zur Umweltverträglichkeit, Toxizität und Entsorgung der Kältemittel sowie zur Unfallvermeidung. Einen breiten Raum nehmen die Fehlersuche, die Behebung von Störungen sowie die betriebsfertige Installation von Klimageräten ein. Hierfür müssen die Verlegegrundsätze für Kältemittel-Rohrleitungen ebenso beachtet werden wie die funktionsgerechte Einstellung aller steuerungs- und regelungstechnischen Betriebsmittel.
Kursinhalte 1. Rechtliche Regelungen2. Eigenschaften und Gefahren der Kältemittel
3. Anlagentechnik
4. Planung und Projektierung
5. Praxis
Prüfung
Die Prüfung wird im Sinne des §5 Absatz 2 Satz 1 ChemKlimaschutzV und nach der DVO (EU) 2015/2067 Artikel 5 in Theorie und Praxis durchgeführt.
Abschluss
Mit bestandener Sachkundeprüfung gem. DVO (EU) 2015/2067 erhalten Sie
Dadurch können Sie an Klima- und Wärmepumpenanlagen folgende Arbeiten durchführen: Dichtheitskontrollen, Rückgewinnung, Installation, Reparatur, Stilllegung, Instandhaltung und Wartung.
Die Tätigkeiten beschränken sich auf Anlagen
Zusatz für ET-Meister
Zusätzlich zur Prüfung nach DVO (EU) 2015/2067 können Sie eine Sachkundeprüfung gem. Verbändevereinbarung zwischen BIV und ZVEH zur beschränkten Eintragung nach §7a HWO in das Kälteanlagenbauerhandwerk ablegen.
Voraussetzung: persönliche Eintragung in die Handwerkerrolle.
Abschluss:
Sie erhalten ein Zertifikat der Innung für Elektro- und Informationstechnik Stuttgart
Veranstaltungsort:![]() |
etz Stuttgart
Krefelder Straße 12 70376 Stuttgart 0711 955916-0 0711 955916-55 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Fritz Staudacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 65 21 710 |
Kursgebühr: | 1539 € |
Kurszeiten: | von 8:30 bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
40 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
0 |
Teilnehmer (max): |
12 |
ausgebucht!!!
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!