Für den Umgang mit Asbest und bei der Asbest-Abfallentsorgung enthalten die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) besondere Schutzmaßnahmen. Bei dem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4 handelt es sich um einen integrierten Lehrgang, bei dem auch die sicherheitstechnischen Maßnahmen sowie Arbeitsweisen mit ergänzenden Beispielen aus der BGI 664 (DGUV Information 201-012) und die Abfallbehandlung mit eingeschlossen sind. Der notwendige Sachkundenachweis bestätigt, dass die Kenntnisse über einschlägige Vorschriften und Bearbeitungsverfahren erworben wurden. Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Kursinhalte:
1. Tag (8 UE)
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
2. Tag (8 UE)
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
- abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigabe
- ASI-Arbeiten geringen Umfangs (Prüfungsvorbereitung)
3. Tag (1 UE)
- schriftliche Prüfung – je nach Verlauf mündliche Prüfung, Korrektur und Ausgabe der Urkunden
Abschluss
Sie erhalten eine beim Regierungspräsidium behördlich anerkannte Urkunde
Hinweis
- Anmeldeschluss: 2 Wochen vor Kursbeginn
- am Prüfungstag muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden
- für die gesamte Dauer des Sachkundelehrgangs besteht für die Teilnehmer Anwesenheitspflicht
Zielgruppe:
Alle Fach- und Führungskräfte, die Abbruch, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden oder Bauwerken beauftragen.
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Kontaktperson:

Klaus Schumacher
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