Für alle Hersteller von Maschinen und Anlagen gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Diese Richtlinie betrifft vor allem den Anwendungsbereich, Produktdefinitionen und Anforderungen an Maschinen und Anlagen.
Wichtig für Zulieferer: Geregelt wurde in der Richtlinie auch die Anforderung an "Teilmaschinen" und an "unvollständige Maschinen".
In diesem Seminar informieren wir Sie über die praktische Anwendung dieser Richtlinien und klären Sie über die rechtlichen Aspekte sowie die Verantwortung und Haftung auf.