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Dem/r Kursteilnehmer/in wird ein umfassender Überblick über die Grundlagen der Klimatechnik sowie über die einschlägigen Gesetze, Normen und Regeln vermittelt. Besonders wichtig sind Themen zur Umweltverträglichkeit, Toxizität und Entsorgung der Kältemittel sowie zur Unfallvermeidung. Einen breiten Raum nehmen die Fehlersuche, die Behebung von Störungen sowie die betriebsfertige Installation von Klimageräten ein. Hierfür müssen die Verlegegrundsätze für Kältemittel-Rohrleitungen ebenso beachtet werden wie die funktionsgerechte Einstellung aller steuerungs- und regelungstechnischen Betriebsmittel.
Kursinhalte 1. Rechtliche Regelungen2. Eigenschaften und Gefahren der Kältemittel
3. Anlagentechnik
4. Planung und Projektierung
5. Praxis
Veranstaltungsort:![]() |
etz Stuttgart
Krefelder Straße 12 70376 Stuttgart 0711 955916-0 0711 955916-55 E-Mail senden |
Kontaktperson:
Fritz Staudacher ![]() |
Termine: | |
Kursnummer: | 65 21 710 |
Kursgebühr: | 1495 € |
Kurszeiten: | von 8:30 bis 15:45 Uhr |
Anmerkungen: | inkl. Kursunterlagen und Verpflegung |
Dauer: |
40 Unterrichtseinheiten |
Verfügbare Plätze: |
1 |
Teilnehmer (max): |
10 |
Termin buchen
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Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese
Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor
Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen,
um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den
Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist.
Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!