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Kurse im Kälte-/Klimabereich: Neue Regelung ab sofort im etz umgesetzt

Kurse im Kälte-/Klimabereich: Neue Regelung ab sofort im etz umgesetzt

Um den Einfluss klimaschädlicher Kältemittel stets weiter zu reduzieren, treten EU-weit schrittweise Verbote von Kältemitteln in Kraft. Dies zwingt die Hersteller von Klimageräten und Wärmepumpen zur Entwicklung neuer Geräte, welche mit klimafreundlicheren Kältemitteln arbeiten. Dies klingt auf den ersten Blick sehr einfach, es ist jedoch für die Entwickler eine große Herausforderung, die thermodynamischen Prozesse zu beherrschen.

Beispielsweise hat das früher häufig eingesetzte Kältemittel R410A sehr gute thermodynamische Eigenschaften, jedoch einen GWP-Wert (global warming potential) von 2088. Dies bedeutet, dass dieses Kältemittel bei Austritt in die Umwelt einen 2088-fach höheren Beitrag auf die Klimaerwärmung hat als CO2. Neuentwicklungen bei Klimageräten und Wärmepumpen verwenden immer häufiger natürliche und brennbare Kältemittel wie beispielsweise Propan (R290) mit einem GWP von 0,02.

Diese Änderungen wirken sich selbstverständlich ganz entscheidend auf die Sachkundeseminare aus, die nach der neuen EU-Verordnung 2024/2215 durchzuführen sind. Neben der Beantragung der Zulassung durch das Regierungspräsidium für die Schulungsmaßnahmen wurde massiv in die Ausstattung, in die Weiterentwicklung der Lehrgangsunterlagen und räumliche Anpassungen investiert, um die EU-Vorgaben und Sicherheitsvorschriften erfüllen zu können.

Hinweis – Sachkundenachweis nach der bisherigen KAT II geht in die KAT A1 über  

Mit Umsetzung der aktuellen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und der neuen DVO (EU) 2024/2215 wird im etz zukünftig nur noch der Sachkundenachweis KAT A1 angeboten. Der wesentliche Unterschied zwischen KAT II und KAT A1 liegt in der erlaubten Tätigkeit und der Größe der Kälteanlagen und der Einbindng natürlicher und brennbarer Kältemittel. Mit der Umsetzung der Richtlinie werden die Kursinhalte und Kursdurchführung nicht mehr in KAT II und KAT I – umgangssprachlich „Großer“ und „Kleiner Kälteschein“ -  unterschieden. Den Teilnehmenden wird somit ein direkter Einstieg in die KAT A1 ermöglicht – ohne den in der Vergangenheit notwendigen Zwischenschritt über die Stufe KAT II zum KAT I.

Aufgrund der neuen Vorgaben verlieren die bisherigen Zertifikate der KAT I/KAT II und KAT IV spätestens zum 12. März 2029 ihre Gültigkeit. Bestehende Zertifikate dieser Kategorien bleiben bis dahin unter den Bedingungen, unter denen sie ausgestellt wurden, gültig. Für Zertifikatsinhaber wird ab diesem Zeitpunkt alle 7 Jahre ein Auffrischungs-/Aufbaukurs erforderlich, um die Kenntnisse den Vorgaben der aktuellen Verordnung anzupassen und ein neues gültiges Zertifikat nach KAT A1 bzw. KAT E zu erhalten. Das etz passt mit der Zertifizierung und Anerkennung durch das Regierungspräsidium Stuttgart vom März 2026 das Seminarangebot und die –inhalte an die neuen Vorgaben nach DVO (EU) 2024/2215 an.

Personen, die im Besitz der früheren Sachkundenachweise sind, müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung Auffrischungsseminare absolvieren, um ihre Sachkunde-Zertifizierung aufrecht erhalten zu können.

 

Zum Kursangebot der Kälte-Klima-Kurse.

 

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