Elektro Technologie Zentrum

Aufbauseminar der KAT I / II auf die neue KAT A1 / A2

Mit Einführung der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 Artikel 10 und der Verordnung (EU) 2024/573 Artikel 10 bleiben die Zertifikate KAT I, KAT II und KAT IV nur gültig, wenn spätestens zum 12. März 2029 eine Auffrischungsschulung absolviert wurde. Zukünftig sind spätestens alle 7 Jahre Auffrischungen vorgeschrieben.

Bei diesem Intensivseminar haben Sie die Möglichkeit an Geräten und Anlagen zu arbeiten und Ihre Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Kälte- und Wärmepumpenanlagen aufzufrischen und weiter zu vertiefen. Die Vermittlung der Fachkunde erweiteret Ihr Wissen für den Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Gruppe A2L und A3 und ist weiterer Bestandteil dieses Kurses.

Neben der Praxis beinhaltet dieses Seminar die neuen Themen zu den Anforderungen in der Kälte-/Klimatechnik im Bereich des Umweltschutzes, der Minderung der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen, der Lagerung und dem Transport gefährlicher Güter auf der Straße.

Kurzbeschreibung des Seminars

Wartung und Service an bestehenden Anlagen sind wesentlicher Bestandteil für die Funktionsfähigkeit und den energieeffizienten Einsatz von Kälte-, Klima und Wärmepumpen. Dieses Seminar dient zur Vertiefung der praktischen Fertigkeiten an kältetechnischen Geräten und Anlagen in der Praxis. Neben der Praxis beinhaltet dieses Seminar auch die neuen Themen nach DGUV (brennbare Kältemittel z.B. R32) in der Kälte-/Klimatechnik.

In diesem Kurs werden u. a. folgende Kältemittel behandelt: Brennbare Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L und A3, wie z. B. R32, R290 und R1234yf

Ab dem 01.01.2025 dürfen bei Monosplitanlagen < 3 kg Füllmenge keine Kältemittel > GWP 750 eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die gängigen Kältemittel, wie R410A und R407C, nicht mehr verwendet werden dürfen.

Kursinhalte

Theorie

  • F-Gas-Verordnung - Auswirkung der Novellierung
  • Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Gruppe A2L und A3
  • Eigenschaften und Gefahren der Kältemittel A2L und A3
  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Fachkundebescheinigung (Muster für den Betrieb)
  • Gefahrgutverordnung (GGVSEB)
  • Anforderungen an das sachkundige Personal
Praxis

  • Wartungsarbeiten an einer Kälteanlage
  • Vorgehensweise laut Checkliste
  • Dichtigkeitsprüfung der Kälteseite nach Verordnung
  • Logbuch gemäß Verordnung führen und ausfüllen
  • Überprüfung einer Klimaanlage
  • Kältekreislauf messen
  • Reinigung, Fehlerursachen/-wirkungen an Geräten und Leitungen
  • Instandsetzungsarbeiten, Demontage und Entsorgung
  • In- und Außerbetriebnahme einer Klimaanlage mit R 32

Nach dem Seminar erhalten Sie eine Sachkundebescheinigung der KAT A1 bzw. A2

Voraussetzung: Eine Kopie des gültigen Sachkundezertifikats nach ChemKlimaschutzV der KAT II oder der KAT I ist der Anmeldung beizufügen.

Hinweise

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.

Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:

  • Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
  • Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
  • Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg

Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.

Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

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Fritz Staudacher
Kontaktperson: Fritz Staudacher
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Kursdetails als PDF

Termine: 07.10.2026 - 08.10.2026 02.12.2026 - 03.12.2026

gewählter Termin:
07.10.2026 - 08.10.2026

ausgebucht!!!

Zeiten:
von 8:30 bis 15:45 Uhr

Kursgebühr:
849

Kursnummer:
65 21 714

Unterrichtseinheiten:
16 UE

Verfügbare Plätze:
0

Veranstaltungsort:

etz Stuttgart Krefelder Straße 12
70376 Stuttgart
Telefon: 0711 955916-0
Fax: 0711 955916-55