Einsteigerseminar!
Die Erstprüfung von installierten Anlagen ist nach den einschlägigen Normen und Vorschriften zwingend vorgeschrieben. Um die neuen normativen Anforderungen der DIN VDE 0100 Teil 600 (2017-06) Praxisgerecht umsetzten zu können, bietet dieses Praxisseminar der Elektrofachkraft die Möglichkeit das vorhandene Wissen aufzufrischen und mit den neusten normativen Anforderungen abzugleichen.
Das Seminar richtet sich an Elektrofachkräfte, die sich mit den aktuellen Neuerungen der DIN VDE 0100-600 (2017-06) auseinandersetzen müssen um eine nornekonvorme Überprüfung einer elektrischen Anlage gewährleisten zu können. Die betriebseigenen Messgeräte sind mitzubringen – wir erklären Ihnen die Handhabung und Kniffe im Umgang den neuen normativen Anforderungen.
Kursinhalte
- Einführung in die DIN VDE 0100-600 / Erst-Prüfung elektrischer Anlagen
- Neuerungen der DIN VDE 0100-600 (2017-06)
- Netzsysteme, Abschaltbedingungen Geänderte Anforderungen bei der Messung des Isolationswiderstandes
- Anforderung beim Prüfen besonderer Anwednungsfälle nach dem nationalem Anhang NC (PV-Anlagen, Ladestationen, AFDD, RCD-Typ B).
- Normative Anforderungen an die Dokumentation der Prüfung
- Praktisches Messen mit eigenen Messgeräten
- Funktionalität des Messgerätes, grundlegende und erweiterte Funktionen, Schleifenwiderstandsmessung, Isolationswiderstandsmessung, Auslösestrom/Auslösezeit- und Berührungsspannungsmessung
- Erstellen eines Prüfprotokolls.
Hinweis
Der Kurs „Messpraxis –Wiederholungsprüfung an elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0105 (35 20 512) kann aufbauend belegt werden.
Zielgruppe
Elektrogesellen/innen, Obermonteur/in
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
