Nach dem Seminar sind Sie in der Lage diese Systeme auf dem heutigen Stand der Technik fachgerecht "smart grid ready" zu installieren, notwendige Erweiterungen in der elektrischen Anlage auszuführen sowie die Funktion und Sicherheit zu überprüfen.
Kursinhalte:
Einführung Smart Grid
- Kann ein Stromversorgungsnetz "intelligent" sein
- IEC 61850 / IEC 61968
- ISO 15118
- Europäische Herausforderung
- Netzstrukturen
Einflussfaktoren
- Klimatische Rahmenbedingungen (Wind, Sonne, ...)
- Erzeugeranlagen (PV, KWK, Windkraft)
- Elektrofahrzeuge
- Steuerbare Verbraucher
- Stromkunde
Smart Meter
- Standards wie DIN EN 62056-21:2003-01
- Zählertechnik EDL21, EHZ, ...
- Zählerprotokolle (SML)
- Zählerplatz
- Eichrechtskonforme Meßdatenübermittlung
Wie sieht das Netz der Zukunft aus?
- Datensicherheit
- Kommunikationsbedarf
- "Virtuelle Kraftwerke"
- "smarte" Verteilnetze
- wie kommen wir zu einheitlichen Systemen (die deutsche Normungsroadmap)?
- Anforderungen an die Leitwarte
- Anforderungen an die Energieabnehmer
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte mit starkem Interesse an der Elektromobilität.
Voraussetzung
Sie verfügen idealerweise über fundierte Kenntnisse aus dem Bereich der Elektrotechnik, über eine abgeschlossene Berufs- oder Meisterausbildung und Sie haben am Seminar "Grundlagen der Elektromobilität" teilgenommen.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
