Hersteller von Ladeinfrastruktur bieten inzwischen interessante Lösungen an, wie statische Lastmanagementsysteme einfach aufgebaut werden können. Neben der reinen Lastverteilung werden auch Möglichkeiten aufgezeigt, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Schieflast nach TAB realisiert werden kann.
Nach dem Seminar kennen die Teilnehmer verschiedene statische Lastmanagementsysteme, können ihre Kunden diesbezüglich fachgerecht beraten und die am besten geeignete Lösung wählen, installieren und in Betrieb nehmen.
Kursinhalte:
- Grundlagen statisches Lastmanagement
- Lastmanagement durch feste Leistungsbegrenzung
- Lastmanagement-Überwachung der Leistungsaufnahme
- Lastmanagement durch dynamische Verteilung der Anschlussleistung
- Schieflastvermeidung durch Ladepunktzuweisung
- Schieflastvermeidung durch aktive Phasenumschaltung
- Netzrückwirkungen
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte der Elektro- und Solarbranche mit Interesse an der Elektromobilität
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
