In den letzten Jahren sind viele normative und technische Neuerungen zu Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in Kraft getreten. Für die normgerechte Errichtung und Prüfung erhalten Sie eine Übersicht über die relevanten Normen und Vorschriften für die Errichtung von Neuanlagen im Bereich der Not- und Sicherheitsbeleuchtungstechnik. Diese Anlagen sind in regelmäßigen Abständen nach den einschlägigen Normen und Vorschriften einer Wartung bzw. einer Überprüfung zu unterziehen.
In unserem Praxisseminar erhalten Sie eine Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach den einschlägigen technischen Regeln und erstellen ein Prüfprotokoll bzw. Abnahmeprotokoll. Da seit neuestem auch lichttechnische Messungen vorgeschrieben sind, werden diese praxisnah im Seminar durchgeführt.
Kursinhalte- Normen, Vorschriften, arbeits- und baurechtliche Vorgaben im Bereich der Not- und Sicherheitsbeleuchtungstechnik
- Planung von Neuanlagen im Bereich der Not- und Sicherheitsbeleuchtungstechnik
- Überprüfung des Anlagenaufbaus der Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Notwendige regelmäßige Anlagenüberprüfungen
- Prüffristen, Prüfumfang und Prüfabläufe
- Messung der Beleuchtungsstärke nach DIN 5035-6
- Praktische Messungen an einer realen Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- Prüfung und Wartung von Batterieanlagen
- Erstellen eines Abnahme- bzw. Prüfprotokolls
Zielgruppe
Elektromeister/in, Obermonteur/in, Elektrofachkräfte
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
