Mit dem Seminar lernen Sie die Einbindung von Photovoltaik (z. B. Solarcarport) und Akku-Energiespeicher in Verbindung mit vernetzten Ladestationen in das öffentliche Stromnetz kennen. Danach sind Sie in der Lage, diese Systeme fachgerecht zu installieren, notwendige Erweiterungen in der elektrischen Anlage auszuführen sowie die Funktion und Sicherheit zu prüfen.
Kursinhalte:
Einführung dezentrale Energiesysteme
- Ziel der Nachhaltigkeit
- Stand heutiger Energiesysteme (Konzepte für PV- und Speichersysteme)
- VDE AR 4105
- Eigenschaften dezentraler Energiesysteme
- Netzstrukturen
Aufbau einer Anlage mit
- Zählerplatz für Bezug, Eigenerzeugung, Elektromobilitätszähler
- Einbindung einer Photovoltaikanlage
- Einbindung eines Akkuspeichersystems
- Einbindung einer vernetzten Ladeinfrastruktur
Inbetriebnahme
- Messung nach DIN VDE 0100 Teil 600
- Funktionstest mit Fahrzeugsimulator/ggf. realem Elektrofahrzeug
- rechts- und haftungssichere Dokumentation der Messergebnisse
- Übergabe an den Kunden
Wiederholungsprüfungen
- Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105 Teil 100
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte mit starkem Interesse an der Elektromobilität.
Voraussetzung
Sie verfügen idealerweise über Kenntnisse aus dem Bereich der Elektrotechnik, über eine abgeschlossene Berufsausbildung und Sie haben am Seminar "Grundlagen der Elektromobilität" sowie "Errichten und Prüfen von Elektro-Infrastruktursystemen (AC) der Elektromobilität" teilgenommen.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
