In der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift – DGUV Vorschrift 1 wird der Unternehmer/ die Unternehmerin aufgefordert die Mitarbeitenden über die Gefahren zu unterweisen – mindestens einmal jährlich (DGUV Vorschrift 1 §4). Neu hinzugekommen ist jetzt auch die Dokumentationspflicht!
Mit diesem Seminar können Sie eine fundierte Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden nachweisen, die situative Unterweisung vor Ort an der Anlage wird dadurch nicht erreicht.
Kursinhalte
Fachtheoretische Unterweisung
- Erfahrungsaustausch über das Zustandekommen von Stromunfällen mit Ursachenanalyse
- Wirkung des Stromes auf den menschlichen Körper
- Gefahren beim Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Bedingungen für das Arbeiten an und in der Nähe aktiver Teile nach DGUV Vorschrift 3 sowie DIN VDE 0105 Teil 1 (VDE 0105 Teil 100)
- Benutzung der persönlichen Schutzausrüstungen, Hilfsmittel und Werkzeuge
- Erste Hilfe bei Unfällen durch elektrischen Strom BG ETEM
- Festlegung des Unternehmers gemäß DIN VDE 1000-10 (VDE 1000 Teil 10)
Fachpraktische Unterweisung
- Verhalten bei Arbeiten im Schaltschrank /Arbeiten in der Nähe aktiver Teile
- Wiederholungsprüfung an elektr. Anlagen
Sie erhalten ein etz Zertifikat als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft.
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, Elektromonteur/in, Auszubildende
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
