Nach der Kursteilnahme sind Sie in der Lage, Wallboxen und Ladesäulen, wie sie überwiegend zum Laden im privaten und halböffentlichen Bereich eingesetzt werden, zu installieren, fachgerecht elektrisch zu versorgen und eventuell notwendige Erweiterungen in der Unterverteilung auszuführen.
Dieser Kurs ist ein Teilmodul zum Spezialisten/in (ELKOnet) für Elektromobilität
Kursinhalte:
Hinweise zur Installation von Wallboxen und Ladesäulen verschiedener Leistungen
- in geschlossenen Räumen (Garage)
- im Freien
- in Parkhäusern und Tiefgaragen, auf Parkplätzen usw.
- Erweiterung der Elektroinstallation
- Überspannungsschutz
Inbetriebnahme
- Messung nach DIN VDE 0100 Teil 600
- Funktionstest mit Fahrzeugsimulator
- rechts- und haftungssichere Dokumentation der Messergebnisse
- Übergabe an den Kunden
Wiederholungsprüfungen
- Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105 Teil 100
Hinweis:
Bitte bringen Sie Ihre betriebseigenen Messgeräte zum Kurs mit.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte mit Interesse an der Elektromobilität.
Voraussetzung
Sie haben am 2tägigen Seminar "Grundlagen der Elektromobilität" teilgenommen.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
