Überspannungen und Blitzeinschläge verursachen meistens große Schäden an Gebäuden und elektrischen Anlagen. Überspannungen und elektromagnetische Störungen beeinflussen informationstechnische Einrichtungen bis hin zu Ausfällen. Überspannungsschutz ist ein Thema, welches bei zunehmender Energiedichte immer größere Bedeutung gewinnt. Denn teure elektronische Geräte sind nicht nur in Büros und Gewerbebetrieben anzutreffen. Home-Entertaiment und PC´s stehen heute in nahezu allen privaten Haushalten.
Die Thematik Blitzschutz hat durch die Ersetzung der alten DIN VDE 0185 Teil 1+2 (zurückgezogen) und DIN VDE 0185 Teil 1-4 (10-2006) (zurückgezogen) gegen die neue DIN VDE 0185-305, Teil 1-4 (10-2011) und der Neuausgabe der Beiblätter (10-2012) neue wichtige Grundlagen und Chancen für das Elektrohandwerk geschaffen. Ein Grund mehr, sich als qualifizierter Blitz- und Überspannungsfachmann beim Kunden zu etablieren.Kursinhalte
- Aktuelle Blitzschutznormen
- Äußerer Blitzschutz
- Erdungsanlagen
- Innerer Blitzschutz
- Blitzschutzzonenkonzept
- Überspannungsschutz
- Dimensionierung von ÜSS
- Prüfung
Das Seminar schließt mit einer Abschlussprüfung - Planung und Projektierung von Blitzschutzanlagen ab.
Abschluss
Sie erhalten mit bestandener Prüfung ein Sachkundigenzertifikat (etz).
Ziel
Erhalt eines umfangreichen Fachwissens für die Planung- und Projektierung von Blitz- und Überspannunsschutzanlagen.
Zielgruppe
Abgeschlossene Berufsausbildung, Meister/in im Elektrohandwerk
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
