Elektro Technologie Zentrum

E-CHECK Auffrischungskurs

Der E-CHECK als anerkanntes Gütesiegel für die geprüfte Elektroanlage erfordert eine regelmäßige Qualifizierung für den ausführenden Fachbetrieb bzw. den Gesellen/die Gesellin, der/die die Anlagenbeurteilung übernimmt. Das Seminar vermittelt Ihnen die normativen Hintergründe, die rechtssichere Durchführung des E-CHECKS und zeigt Ihnen die Anwendung des E-CHECK Prüfleitfaden in der Umsetzung für die Praxis. Mit erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein E-CHECK Zertifikat und werden daher weiterhin als befähigter E-CHECK Fachbetrieb anerkannt. Wichtig: Das Auffrischungsseminar im 2-jährigen Rhythmus ist die zwingende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der E-CHECK Markennutzung.

Hinweis: Es werden keine Messgeräte benötigt. Im Auffrischungskurs finden keine praktischen Messungen durch die Teilnehmer/innen statt.

Basis der E-CHECK Auffrischungsschulung 2024/2025/2026 ist die Aktualisierung zu wichtigen normativen und gesetzlichen Änderungen für elektrische Anlagen für Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und die dafür notwendige normenkonforme Hauptstromversorgung im Gebäude, um als fachkompetente/r Prüfer/in und Ansprechpartner/in zu fungieren. Besonders die Anfang 2024 in Kraft getretenen technischen und organisatorischen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetzt für Netz- und Anlagenbetreiber stellen die Elektrobetriebe vor neue Herausforderungen zur individuellen Lösungsfindung an jeder Anlage. Eine Wiederholung der Messungen von elektrischen Anlagen mit Vorführung an einem Simulator wird durch den Dozenten gezeigt.



Kursinhalte

  • E-CHECK Erfahrungsaustausch
  • Diskussion von Praxisfällen
  • Normkonforme und ordentliche steckerfertige Erzeugungseinrichtungen
  • Gesetzliche Vorgaben und technische Umsetzung für steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
  • Aufbau und Umsetzung des Zählerplatzes mit Direkt- oder EMS-Steuerung nach EnWG §14a
  • Kundeneigene Erfassung von Messwerten im Vorzählerbereich
  • Erweiterung von Bestandsanlagen
  • Praxisprobleme bei Messungen in elektrischen Anlagen
  • Interpretation von Messergebnissen und alternativen Prüfabläufen
  • Seminarabschluss

 

Zielgruppe
Gesellen/Gesellinnen und Meister/innen mit mehrjähriger E-CHECK Erfahrung (befähigte Personen im Sinne der BetrSichV). Zugelassen sind nur Personen aus Innungsfachbetrieben. An einem E-CHECK Auffrischungskurs ist nur teilnahmeberechtigt, wer bereits eingetragener E-CHECK Fachbetrieb ist und im 2-Jahres Qualifizierungsturnus sich befindet!

Voraussetzung
Messtechnische Fachkenntnisse und E-CHECK Prüferfahrung.

Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.

Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:

  • Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
  • Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
  • Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg

Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.

Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

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Klaus Schumacher
Kontaktperson: Klaus Schumacher
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Kursdetails als PDF

Termine: 02.07.2026 03.07.2026 17.09.2026 16.11.2026 21.01.2027 22.01.2027 25.01.2027 18.02.2027 19.02.2027 18.03.2027 19.03.2027 22.04.2027 31.05.2027 01.06.2027 05.07.2027 06.07.2027

gewählter Termin:
02.07.2026

ausgebucht!!!

Zeiten:
von 8.30 Uhr bis 15.45 Uhr

Kursgebühr:
349

Anmerkung:
inkl. Kursunterlagen und Verpflegung

Kursnummer:
35 20 521

Unterrichtseinheiten:
8 UE

Verfügbare Plätze:
0

Veranstaltungsort:

etz Stuttgart Krefelder Straße 12
70376 Stuttgart
Telefon: 0711 955916-0
Fax: 0711 955916-55