Wiederholungsprüfungen von elektrischen Betriebsmittel sind nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 entsprechend DIN VDE 0701 und VDE 0702 in regelmäßigen Abständen von fachkundigen Personen durchzuführen und zu dokumentieren.
In unserem Messpraxis-Kurs erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach DIN VDE 0701und 0702 und erstellen Messprotokolle.
Bitte bringen Sie Ihre betriebseigenen Messgeräte mit.
Kursinhalte
- Gerätearten, Betriebsarten, Schutzklassen, Schutzarten
- Geänderte Prüfbedingungen für ortsveränderliche Betriebsmittel
- Geeignete Prüfgeräte für Elektrofachkräfte
- Wiederkehrende Prüfung nach §14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DGUV Vorschrift 3, VDE 0701 / VDE 0702
- Prüffristen, Prüfumfang
- praktische Messungen (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Differenzstrom, Ersatz- und Ableitstrom) und Ausfüllen eines Prüfprotokolls
- Geräteprüfung nach DIN VDE 0701 und VDE 0702
Ziel
In unserem Messpraxis Kurs erhalten Sie eine intensive Einweisung in die Prüfungsabläufe / Messverfahren nach DIN VDE 0701 und VDE 0702 und erstellen Messprotokolle.
Zielgruppe
Elektromeister/in, Obermonteur/in, Elektrofachkräfte, Elektromonteur/in oder auch Auszubildende ab 3. Ausbildungsjahr mit guten Kenntnissen
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
