Diese VDE-Anwendungsregel fasst die technischen Anforderungen zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind.
In den letzten Jahren gab es zahlreiche gesetzliche und technische Änderungen im Bereich des Netzanschlusses und der Messeinrichtungen, insbesondere durch neue Tarifoptionen sowie Vorgaben zur Regelbarkeit von Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen.
Mit der neuen VDE-AR-N 4100 (2026) „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“ ist eine VDE-Anwendungsregel in Kraft getreten, die diese Änderungen berücksichtigt und Klarheit zur technischen Umsetzung schafft.
Erfahren Sie alles über die Änderungen und Ergänzungen der VDE-AR-N 4100 zum Aufbau und zur Montage von Zählerplätzen sowie zum Anschluss an das Niederspannungsnetz. Anhand fachgerechter Praxisbeispiele werden Lösungsansätze vermittelt.
Die Teilnehmenden dieses Praktiker Seminars erhalten die Umsetzung der VDE-AR-N 4100 durch erfahrene Dozierende praxisnah vermittelt.
Folgende Kursinhalte werden in diesem Seminar an Praxisbeispielen umgesetzt, bzw. gemeinsam mit den Teilnehmenden erarbeitet.
Kursinhalte
Neuerungen der VDE-AR-N 4100 (2026)
- Anwendung der technischen Regelwerke und Vorschriften
- Vorgaben zum Netzanschluss
- Planung und Aufbau von Zähleranlagen
- Ausführung von Zählerplätzen für direkte Messungen
- Ausführung von Zählerplätzen für halbindirekte Messungen
- Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen nach EnWG §14a
- Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen nach EEG §9
- Maßnahmen zur Anbindung von Kommunikationseinrichtungen
- Stromsensoren im Vorzählerbereich
- Besondere Anforderungen zu ersatzstromberechtigte Anlagen, USV-Anlagen, stationäre Stromspeicher, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Geräte zur Raumkühlung und elektrische Warmwasserspeicher
- Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsstandards
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, Obermonteur/innen, Elektromeister/innen, Elektro-Unternehmer/innen
Voraussetzung
Abgeschlossene Elektroausbildung und gute normative Kenntnisse
Abschluss
etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
