Diese VDE-Anwendungsregel fasst die technischen Anforderungen zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind.
In den letzten Jahren gab es zahlreiche gesetzliche und technische Änderungen im Bereich des Netzanschlusses und der Messeinrichtungen, insbesondere durch neue Tarifoptionen sowie Vorgaben zur Regelbarkeit von Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen.
Mit der neuen VDE-AR-N 4100 (2026) „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“ ist eine VDE-Anwendungsregel in Kraft getreten, die diese Änderungen berücksichtigt und Klarheit zur technischen Umsetzung schafft.
Erfahren Sie alles über die Änderungen und Ergänzungen der VDE-AR-N 4100 zum Aufbau und zur Montage von Zählerplätzen sowie zum Anschluss an das Niederspannungsnetz. Anhang fachgerechter Praxisbeispielen werden Lösungsansätze vermittelt.
Die Teilnehmenden dieses Praktiker Seminars erhalten die Umsetzung der VDE-AR-N 4100 durch erfahrene Dozierende praxisnah vermittelt.
Folgende Kursinhalte werden in diesem Seminar an Praxisbeispielen umgesetzt, bzw. gemeinsam mit den Teilnehmenden erarbeitet.
Kursinhalte
Neuerungen der VDE-AR-N 4100 (2026)
- Anwendung der technischen Regelwerke und Vorschriften
- Vorgaben zum Netzanschluss
- Planung und Aufbau von Zähleranlagen
- Ausführung von Zählerplätzen für direkte Messungen
- Ausführung von Zählerplätzen für halbindirekte Messungen
- Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen nach EnWG §14a
- Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen nach EEG §9
- Maßnahmen zur Anbindung von Kommunikationseinrichtungen
- Stromsensoren im Vorzählerbereich
- Besondere Anforderungen zu ersatzstromberechtigte Anlagen, USV-Anlagen, stationäre Stromspeicher, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Geräte zur Raumkühlung und elektrische Warmwasserspeicher
- Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsstandards
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, Obermonteur/innen, Elektromeister/innen, Elektro-Unternehmer/innen
Voraussetzung
Abgeschlossene Elektroausbildung und gute normative Kenntnisse
Abschluss
etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
