Elektro Technologie Zentrum

Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen - Wiederholungskurs

Sollen Arbeiten unter Spannung ausgeführt werden, so legt die DGUV Vorschrift 3 fest, dass eine entsprechende Schulung bzw. Qualifikation für die Arbeiten unter Spannung (AuS) vorhanden sein muss. Des Weiteren gibt die DGUV Regel 103-011 auch über den Erhalt der Qualifikation die Vorgabe, dass im vierjährigen Turnus die Wiederholungsausbildung AuS mit einer Prüfung zu dokumentieren ist (DGUV Regel 103-011, Pkt. 3.2.4).
Das Seminar beinhaltet auch die grundsätzlich geforderte jährliche Arbeitsschutzunterweisung für Arbeiten unter Spannung.

Kursinhalte
    Theoretische Ausbildung
  • Grundlagen des Arbeitsschutzes
  • Begriffe im Zusammenhang mit Arbeiten unter Spannung
  • Elektrische Gefährdungen, Erfahrungsaustausch über das Zustandekommen von Stromunfällen mit Ursachenanalyse
  • Anforderungen der relevanten Normen (DIN VDE 0105-100: 2009-10)
  • Betriebliche-/technische-/organisatorische Regelungen für Arbeiten unter Spannung
  • Arbeitsanweisung und Arbeitserlaubnis zum Arbeiten unter Spannung
  • Sicherheitstechnische Maßnahmen für Arbeiten unter Spannung
  • Einsatz, Behandlung, Pflege und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung, Schutz- und Hilfsmittel sowie Werkzeuge für Arbeiten unter Spannung
  • Grundsätze zur Vorbereitung, Durchführung und Abschluss von Arbeiten unter Spannung
  • Verhalten und Schutzmaßnahmen bei besonderen Umgebungsbedingungen
  • Hinweise zur Ersten Hilfe
  • Abschlusstest
    • Praktische Durchführung von Arbeiten unter Spannung
    • Motorschutzschalter austauschen
    • Reitersicherungssockel austauschen
    • Zielgruppe
      Elektrofachkräfte, die einen Kurs "Arbeiten unter Spannung" belegt haben und Ihre Qualifikation "AuS" erhalten bzw. auffrischen müssen.

      Hinweise

      Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
      Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %. Förderfähige Personen sind:

      • Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
      • Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
      • Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg

      Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.

      Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

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      Andrea Drmola
      Kontaktperson: Andrea Drmola
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      Termine: Auf Anfrage