- Einführung in die MVO (EU) 2023/1230
Unterschiede und Neuerungen zwischen der neuen Verordnung und der bisherigen Richtlinie werden aufgezeigt. - EN ISO 12100: Risikobeurteilung
Grundlagen der Risikobeurteilung, die als Basis für die Sicherheitsanforderungen dient. - EN ISO 13849-1: Sicherheitsfunktionen
Diese Norm beschreibt allgemeine Gestaltungsprinzipien für sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen und Sicherheitsfunktionen. - EN ISO 13849-2: Validierung von Sicherheitsfunktionen
Vorgehensweise zur Validierung der Sicherheitsfunktionen, um sicherzustellen, dass die Konstruktionsanforderungen eingehalten werden. - Performance Level (PLr) für Sicherheitsfunktionen ermitteln
Bestimmung des erforderlichen Performance Levels (PLr), das für jede Sicherheitsfunktion erforderlich ist. - Sicherheitsrelevante Daten der Bauteilhersteller
Erhebung und Verwendung von sicherheitsrelevanten Informationen, die von Bauteilherstellern bereitgestellt werden. - SISTEMA Software in der Praxis (DGUV IFA)
Einführung und praktische Anwendung des Softwaretools SISTEMA zur Berechnung und Validierung von Sicherheitsfunktionen. Die Software hilft dabei, die Ausfallwahrscheinlichkeit von Steuerungen zu ermitteln und bietet eine rechtssichere Dokumentation. - Praxisbeispiele: Validierung und Verifizierung von Sicherheitsfunktionen
Anhand von Beispielen werden Sicherheitsfunktionen validiert und verifiziert, um die korrekte Implementierung in die Praxis zu demonstrieren. - Erstellung eines Validierungsprotokolls
Sie lernen, wie man ein Validierungsprotokoll erstellt, das alle durchgeführten Prüfungen und Nachweise dokumentiert.
Zielgruppe
Facharbeiter/innen, Meister/innen, Techniker/innen und Ingenieurinnen und Ingenieure der Elektrotechnik und Mechatronik. Personen, die mit der Sicherheit von Maschinen und Anlagen arbeiten, insbesondere in der Industrie und im Handwerk.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
