- Änderungen im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Detaillierter Vergleich der wichtigsten Änderungen und Neuerungen zwischen der aktuellen Maschinenrichtlinie und der neuen Maschinenverordnung. - Abgrenzung zwischen Hersteller und Betreiber von Maschinen – Thema Bestandsschutz
Klärung der rechtlichen Unterscheidung zwischen Hersteller und Betreiber sowie der Auswirkungen auf den Bestandsschutz bestehender Maschinen und Anlagen. - Artikel und Anhänge der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Durchsicht und Analyse relevanter Artikel und Anhänge, die für die Praxis entscheidend sind. - Struktur und Anwendung der Vermutungsnormen
Erklärung der Vermutungsnormen und wie diese in der Praxis angewendet werden, um die Konformität mit der Verordnung nachzuweisen. - Stufen der Risikominderung
Vermittlung der verschiedenen Stufen der Risikominderung und deren Bedeutung für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen. - EN ISO 12100 – Risikobeurteilung
Einführung in die EN ISO 12100, die als Grundlage für die Risikobeurteilung dient, und deren Anwendung in der Praxis. - EN ISO 13849 – Sicherheitsfunktionen und Bestimmung des erforderlichen Performancelevels
Erläuterung der EN ISO 13849 und wie die Sicherheitsfunktionen sowie das notwendige Performancelevel zur Gewährleistung der Maschinensicherheit festgelegt werden. - Erforderliche technische Dokumentation
Detaillierte Darstellung der Anforderungen an die technische Dokumentation gemäß der neuen Maschinenverordnung und der Maschinenrichtlinie. - Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Erklärung der Prozesse zur Erstellung der Konformitätserklärung und der Anforderungen an die CE-Kennzeichnung gemäß der neuen Verordnung.
Zielgruppe
Facharbeiter/innen, Meister/innen, Techniker/innen oder Ingenieurinnen und Ingenieure aus Industrie oder Handwerk im Bereich Elektrotechnik / Mechatronik.
Betreiber: Planer/in, Betreiber/in
Hersteller: Konstrukteur/in.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
