Innerhalb der letzten Jahre haben sich die Installationsbestimmungen teilweise geändert. Praxisprobleme werden teilweise nicht eindeutig in den Installationsbestimmungen beschrieben. In diesem Seminar sollen Ihnen die Änderungen bzw. der letzte Stand dargestellt werden. Weiterhin kann auf spezielle Wünsche Ihrerseits in Diskussionen eingegangen werden. Praxisprobleme und mögliche Lösungen werden besprochen.
Kursinhalte
- Rechtsstellung von Normen, Vorschriften
- Neuerungen der DIN VDE 0100 Beiblatt 5
- Neuerungen der DIN VDE 0100-520
- Neuerungen der DIN VDE 0298-4
- Neuerungen der VDE 0197
- Neuerungen der DIN VDE 0100-410
- Neuerungen der DIN VDE 0100-420
- Neuerungen der DIN VDE 0100-443/534
- Neuerungen der DIN VDE 0100-560
- VDE-AR-N 4100 und TAB NS 2023
- Neuerungen der DIN Normen Reihe DIN 18015-1/-2
- Neuerungen der DIN VDE 0100-722
- Typische Praxisfehler
Ziel
Nach dem erfolgreichen Besuch können Sie die veränderten Installationsbestimmungen anwenden.
Zielgruppe
Sie sind Meister/in oder Fachkraft aus dem Elektroinstallationsbereich.
Voraussetzung
Sie haben Berufserfahrung als Elektrotechniker/in.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
