Kursziel
Sie erschließen sich neue Marktpotenziale durch kompetente Kundenberatung und erhalten einen Überblick über die Grundlagen der PV-Anlagentechnik.
Kursinhalte
- Grundlagen Photovoltaik, Funktionsweise, von der Zelle zum Modul zur PV-Anlage, Modul-Technologien, Modul-Kennwerte
- Komponenten der Photovoltaik
- Montagekomponenten
- Wechselrichter und deren Funktionsweisen
- PV Anlagen im Inselbetrieb und PV Anlagen im Wechselstrombetrieb
- Einstrahlung / Verschattung, Anlage und Komponenten richtig dimensionieren, Hinweise zu Simulationsprogramme
- rechtliche Kernthemen
- wie weit darf eine Nicht-Elektrofachkraft PV Anlagen montieren?
- wann spricht man von einer elektrischen Anlage?
- welchen Eintrag braucht ein Betrieb, der PV-Anlagen errichten möchte bei der Handwerkskammer?
- wer nimmt die elektrische Anlage ab? Bzw. darf ein Nicht-Elektrofachbetrieb eine PV Anlage inbetriebnehmen?
- Kooperationsmöglichkeiten mit dem eingetragenen Elektrofachbetrieb
- Exkurs zur DIN VDE 0100/712, Errichten von Niederspannungsanlagen
- Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme
Zielgruppe
Dachdecker, Zimmerfachleute, SHK-Anlagenmechaniker (Facharbeiter/Geselle/Meister)
Voraussetzung
Dachdecker, Zimmerfachleute, SHK-Anlagenmechaniker (Facharbeiter/Geselle/Meister)
Abschluss
Sie erhalten ein sez-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
