Im Seminar erwerben Sie umfangreiche Kenntnisse zur grundsätzlichen Arbeitsweise verschiedener Energiemanagementsysteme, um für Ihre Kunden bestmögliche Lösungen zu erarbeiten.
Der zweite wesentliche Aspekt, der mit der zunehmenden Verbreitung der Elektromobilität berücksichtigt werden muss, ist die eichrechtskonforme Abrechnung der ins Fahrzeug geladenen Energie. Insbesondere werden rechtliche Rahmenbedingungen transparent und anschaulich vermittelt und technische Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie diese zur Dienstwagenabrechnung oder den Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur einsetzbar sind.
Kursinhalte
Kommunikation zwischen Ladepunkt und Fahrzeug
- erweiterte Kommunikationsprotokolle
- Grenzen des Last- und Lademanagements
- aktueller Stand zu ISO 15118 und EEBUS
Lastmanagementlösungen
- dynamisches Lastmanagement durch Ladesteuerung
- Berücksichtigung des Hausverbrauchs (einfacher/mehrere Ladepunkte)
- reale Ladeleistungen
- Schieflastausgleich
- Einbindung ins Smart Home
- Steuerbarkeit durch den VNB
Einbeziehung erneuerbarer Energien
- PV-Überschussladen und PV-Eigenverbrauchsoptimierung
- Zusammenspiel mit Stromspeichern
- Wettervorhersageabhängiges Laden
Eichrecht/Abrechnung
- Lösungen für öffentliche Ladeinfrastruktur
- alternative eichrechtskonforme Ladelösungen
- Abrechnung durch Dienstleister
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat. Teilnehmer aus E-Markenbetrieben erhalten zudem ein ZVEH-Zertifikat.
Zielgruppe
Unternehmer/innen oder Mitarbeiter/innen aus den Bereichen E-Handwerk, Elektrogroßhandel, Energiedienstleister und Versorger. Der Kurs richtet sich insbesondere an Elektro-Innungsfachbetriebe, die E-Markenbetriebe sind.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
