![]() |
Alle Elektroinnungsbetriebe, die sich als E|Mobilität Fachbetrieb qualifiziert haben, körnnen sich als solcher in der Betriebsdatenbank des ZVEH und der Landesinnungsverbände registrieren, so dass sie für potenzielle Kunden leicht auffindbar sind. Zudem dürfen Sie das ZVEH Logo für E|Mobiliät Fachbetriebe führen.
Kursinhalte
- Einführung in das Geschäftsfeld Elektromobilität
- Elektrofahrzeuge und Antriebsarten
- Ladeinfrastruktur
- Ladesysteme und Ladekomponenten
- Steckverbindungen und Ladekabel
- Basiskommunikation mit dem Fahrzeug
- Chancen für das Elektrohandwerk
- Normative Vorgaben
- Planung und Installation von Ladepunkten
- Inbetriebnahme und Prüfungen
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat. Teilnehmer aus E-Markenbetrieben erhalten zudem ein ZVEH-Zertifikat.
Zielgruppe
Unternehmer/innen oder Mitarbeiter/innen aus den Bereichen E-Handwerk, Elektrogroßhandel, Energiedienstleister und Versorger. Der E|Mobilität Fachbetrieb richtet sich insbesondere an Elektro-Innungsfachbetriebe, die E-Markenbetriebe sind. E-Markenbetriebe dürfen die Bezeichnung E|Mobilität Fachbetrieb führen.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

