Neben den fachlichen Lücken in der Theorie können parallel auch praktische Lücken kompensiert werden. In einem 2-Tages Lehrgang bekommt der Teilnehmer eine Unterweisung um drei Stromkreise und einem Unterverteiler fachgerecht installieren zu können. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Grundlagen der Elektroinstallationstechnik und der praktischen Anwendung der Normen und Vorschriften.
Kursinhalte
- Aufbau eines Unterverteilers für ein Gewerbeobjekt mit Endstromkreisen für Wechsel und Drehstromverbraucher, sowie einer Beleuchtungsschaltung unter Berücksichtigung der gültigen Normen und Vorschriften
- Inbetriebnahme der Elektroinstallation sowie eine messtechnische Überprüfung der Schutzmaßnahmen einschließlich der Dokumentierung
- Übergabegespräch an den „Kunden“ mit Erklärung der Funktionen
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Elektrohandwerksbetrieben, die Ihre Kenntnisse auffrischen wollen bzw. Elektrotechnische Fachkenntnisse benötigen um am Arbeitsmarkt bestehen zu können.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
