Kursinhalte
- Grundlagen der Elektrotechnik: Grundlagen der Mathematik, Umstellen von Formeln, Anwenden der Formeln, Grundlagen der Elektrotechnik, Reihen-/Parallelstromkreise, Berechnung ohmscher Widerstände, Wechselstromtechnik, Berechnung von Leistungen, Kompensation, Spule, Kondensator, Drehstromtechnik, Berechnung von Leistungen
- Normen/Vorschriften und sowie Auswahl, Funktion von Bauteile/Komponenten der Elektroinstallationstechnik: VDE 0100 Teil 410, VDE 0100 Teil 420, VDE 0100 Teil 520, VDE 0298, etc.
- Elektroinstallationskomponenten wie z.B. RCD, Leitungsschutzschalter, Schmelzsicherungen bis 63 A, Kennfarben, Steuerungstechnische Komponenten wie Schütze/Relais, Motorschutz
- Planung, Projektierung von einfachen elektrischen Anlagen: technische Kommunikation / Installationspläne/-skizzen zeichnen, Leitungs- und Querschnittsberechnungen, Fallbeispiele aus der Elektroinstallationstechnik und deren Besonderheiten, z.B. 4-Zimmerwohnung, Lagerhalle, Gewerbeobjekt Einzelhandel / Fertigungsbetrieb
- Prüfen elektrischer Schutzmaßnahmen, VDE 0100-600
Termine
Samstag, 04.02.2023 / Samstag, 11.02.2023 / Samstag, 18.02.2023 / Samstag, 25.02.2023 / Samstag, 04.03.2023 / Samstag, 18.03.2023 / Samstag, 25.03.2023 / Samstag, 01.04.2023 / Samstag, 15.04.2023 / Samstag, 22.04.2023
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Elektrohandwerksbetrieben, die Ihre Kenntnisse auffrischen wollen bzw. Elektrotechnische Fachkenntnisse benötigen um am Arbeitsmarkt bestehen zu können.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
