Der EIBPORT der Fa. BAB TECHNOLOGIE GmbH verbindet die Gebäudesteuerung mit dem Ethernet-Netzwerk und übernimmt Visualisierungs-, Automatisierungs- und Integrationsfunktionen von Drittanwendungen. Mit CUBEVISIONTM (zum Patent angemeldet) steht zusätzlich eine der innovativsten Visualisierungen geräteunabhängig für die Gebäudeintegration Verfügung, die sich vollautomatisch generiert. Mit dem web-basierten Job-Editor nutzen Sie viele Möglichkeiten des grafischen Editierens mit nahezu 40 integrierten Diensten. Sie benötigen dadurch keine zusätzlichen Steuerbausteine in der Anlage. Darüber hinaus verfügt der EIBPORT serienmäßig über eine 1-Wire- und vier S0-Schnittstellen. Mit der 1-Wire-Schnittstelle wird die Anbindung an günstige Sensorik ermöglicht, während mit Hilfe von S0-Schnittstellen vorhandene Energiezähler direkt eingebunden werden können.
Kursinhalte
Tag 1:
- Vorstellung der Gerätefunktionen & Visualisierungsmöglichkeiten
- Grundeinstellungen & Konfiguration
- Struktur der Weboberfläche
- Einsatz des CUBEVISIONTM-Editor
- Praktische Anwendung des Visu-Editor - Teil 1
- Seitenaufbau / -struktur (Master-/Dialog-Flipseiten)
- Datenpunkte
- Visualisierungselemente
- Realisierung der Visualisierung für ein Einfamilienhaus
Tag 2:
- Praktische Anwendung des Visu-Editor - Teil 2
- Diagramme
- Jobs
- Logik
- Busmonitor
- Integration des AUDIOModuls sowie von SONOS-Produkten
- Integration des APPModuls
Hinweis
Die Teilnehmer erhalten einmalig einen Rabatt in Höhe von 35% für ein Produkt der Fa. BAB TECHNOLOGIE GmbH in Dortmund.
Zielgruppe
Elektrofachkraft, Systemintegrator/in, KNX Anwender/in
Voraussetzung
KNX Grundkenntnisse
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
