Inzwischen gibt es einige technische Lösungen am Markt, die es gestatten, abhängig vom photovoltaisch erzeugten Strom die Ladung des Elektrofahrzeugs zu steuern. Die Einbindung von Stromspeichern und weiteren Erzeugungsanlagen ist genauso möglich, wie das gesteuerte Laden abhängig von der Wetterprognose.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmer mehrere wetterdatengesteuerte Energiemanagementsysteme im praktischen Einsatz, deren Möglichkeiten und auch Grenzen kennen. Sie erfahren, wie diese zu installieren, zu parametrieren und in Betrieb zu nehmen sind.
Kursinhalte:
- Grundlagen dynamisches Lastmanagement: Wunsch und Wirklichkeit
- Überschussladung
- Wetterprognosegesteuertes Laden
- Einbindung von Stromspeichern und weiteren Energieerzeugungsanlagen
- Installationshinweise und Inbetriebnahme verschiedener Systeme
- Praxisdemonstration mit realen Anlagen z. B. Sunny Home Manager, SolarLog, E3DC
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte der Elektro- und Solarbranche mit Interesse an der Elektromobilität.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
