Die Integration unterschiedlicher Systeme im Gebäude ist die technische Herausforderung der Zukunft. Die Bewältigung von integrativen Tätigkeiten im Smart Home sind äußerst vielfältig. Dazu sind besondere Kenntnisse im Bereich verschiedener Technologien, Produkte, Funktionen und Konfigurationen notwendig, wie z. B. die Sicherheitstechnik, Kommunikation, Energiemanagement (Smart Metering und Smart Grid), Smart Appliance / Connected Living (Einbindung von Haushaltsgeräten), und Ambient Assisted Living (umgebungsunterstütztes Leben). So können Sie die Lebensqualität Ihrer Kunden in allen Lebensabschnitten erhöhen und die enormen Energie-Effizienzpotenziale im Gebäude erschließen.
Kursinhalte
- Bedarfsanalyse
- Projektierung, Festlegung von Datenpunkten
- Telegramme und Übertragungstechnik
- Buszugriffsverfahren und Systemverhalten
- Protokolle, Adressierung
- Binding und Parametrierung
- Inbetriebnahme von Bussystemen
Zielgruppe
Das Seminarangebot richtet sich an Fachleute aus dem Bereich der Elektro- und Informationstechnik.
Voraussetzung
Idealerweise "KNX Grundkurs mit Zertifizierung".
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
