Im angebotenen Seminar wird die Durchführungsanweisung der DGUV Vorschrift 3 erläutert und durch praktische Übungen untermauert. Insbesondere geht es um die Fragen:
Was sind zwingende Gründe für das Arbeiten an aktiven Teilen und wie müssen diese vom Unternehmer schriftlich definiert werden?
Was muss in den geforderten Arbeitsanweisungen festgelegt werden?
Welche Arbeitsmittel müssen vorhanden sein?
Kursinhalte
Theoretische Ausbildung
- Grundlagen des Arbeitsschutzes
- Begriffe im Zusammenhang mit Arbeiten unter Spannung
- Elektrische Gefährdungen, Erfahrungsaustausch über das Zustandekommen von Stromunfällen mit Ursachenanalyse
- Rechtsfolgen bei Missachtung von Gesetzen und Vorschriften)
- Anforderungen der relevanten Normen (DIN VDE 0105-100: 2015-10)
- Betriebliche-/technische-/organisatorische Regelungen für Arbeiten unter Spannung
- Arbeitsanweisung und Arbeitserlaubnis zum Arbeiten unter Spannung
- Sicherheitstechnische Maßnahmen für Arbeiten unter Spannung
- Einsatz, Behandlung, Pflege und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung, Schutz- und Hilfsmittel sowie Werkzeuge für Arbeiten unter Spannung
- Grundsätze zur Vorbereitung, Durchführung und Abschluss von Arbeiten unter Spannung
- Arbeitsverfahren bei Arbeiten unter Spannung
- Verhalten und Schutzmaßnahmen bei besonderen Umgebungsbedingungen
- Hinweise zur Ersten Hilfe
- Abschlusstest
Praktische Durchführung von Arbeiten unter Spannung
- Motorschutzschalter austauschen
- Reitersicherungssockel austauschen
Zielgruppe
Elektrofachkräfte und verantwortliche Elektrofachkräfte aus den Bereichen Inbetriebnahme, Wartung / Instandhaltung und
Reparatur elektrischer Anlagen.
Voraussetzung
Ausbildung als Elektrofachkraft und betriebliche Erfahrung.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
