Die Implementierung der Gefahrenmeldetechnik in die Gebäudeautomationsebene stellt sich unter Umständen als schwieriges Unterfangen dar. Vor allem dann, wenn es sich um Brand- oder Einbruchmeldeanlagen mit VdS-Zulassung handelt, die dazu noch von einem VdS-Errichterbetrieb installiert werden soll. Dennoch gibt es Systeme mit VdS-Anerkennung, welche ausreichendes Schutzpotenzial für das Smart Home bieten. Das Seminar führt in Normen und Technische Richtlinien im Bereich Einbruch- und Brandmeldetechnik ein, vermittelt Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten einzelner Komponenten sowie deren Implementierung im GA-System.
Kursinhalte
Im Bereich Brandmeldetechnik:
- Einführung in Normen und technische Richtlinien
- Brandmelder und ihre Einsatzmöglichkeiten, Fehlalarmvermeidung
- Einzelmelder und Zentralensysteme
- Alarmierungsmöglichkeiten und Alarmweiterleitungen
- Inspektions- und Wartungsarbeiten Im Bereich Einbruchmeldetechnik
- Einführung in Normen und technische Richtlinien
- Sensoren zur Überwachungs- und Einbruchmeldetechnik
- funk- und drahtgebundene Übertragungstechnik
- örtliche Alarmierung und Alarmweiterleitung
- Inspektions- und Wartungsarbeiten
Im Bereich Einbruchmeldetechnik:
- Einführung in Normen und technische Richtlinien
- Sensoren zur Überwachungs- und Einbruchmeldetechnik
- funk- und drahtgebundene Übertragungstechnik
- örtliche Alarmierung und Alarmweiterleitung
- Inspektions- und Wartungsarbeiten
Hinweis
Das Seminar ist keine Errichterschulung im Sinne VdS.
Zielgruppe
Das Seminarangebot richtet sich an Fachleute aus dem Bereich der Elektro- und Informationstechnik.
Voraussetzung
Idealerweise "KNX Grundkurs mit Zertifizierung".
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
