Heute ist es eine Selbstverständlichkeit einen Zugang zum Internet zu haben. Dadurch ist aber auch die gesamte IT-Infrastruktur den Gefahren, die von diesem Medium ausgehen, ausgeliefert. Hier keine Vorsorge zu treffen bedeutet ein enormes Risiko für das gesamte Unternehmen. In diesem Kurs werden die Möglichkeiten aufgezeigt, wie das eigene Netz durch Firewalls und Proxy Server vor Angriffen aus dem Internet, sei es durch Viren, Würmer, direkte Sabotage oder Spionage, geschützt werden kann. Wer eigene Dienste im Internet zur Verfügung stellen möchte, erhält Hinweise zur Konfiguration einer "Demilitarisierten Zone (DMZ)".
Kursinhalte:
- Grundlagen TCP / UDP und Diensteschicht
- Sicherheitskonzepte: DMZ, Intranet, Extranet
- Firewalltypen
- Hardwarekonfiguration
- Konfiguration von Paketfiltern
- NAT und Port Forwarding
- Konfiguration von transparenten Proxies
- Virenschutz
- Testen von Angriffsszenarien
- Ausblick auf weitere Sicherheitstechniken
Ziel
Die Teilnehmer/innen bekommen eine Einführung in die TCP- bzw. UDP-Protokolle. Sie erhalten eine Vorstellung von aktuellen Sicherheitskonzepten, der Einrichtung von DMZ, Intranet, Extranet. Sie kennen die Unterschiede der verfügbaren Firewalltechniken und können die Konfiguration einer entsprechenden Hardware einschließlich der Konfiguration von Paketfiltern durchführen. Der Einsatz von NAT und Port Forwarding sowie der Einsatz von transparenten Proxies ist bekannt. Sie ermitteln und planen den erforderlichen Virenschutz und testen Angriffszenarien. Sie erhalten abschließend einen Ausblick auf weiterführende Maßnahmen wie z. B. Intrusion Detection.
Zielgruppe
Fachkräfte, die mit dem Aufbau, dem Betrieb und der Administration von Netzwerken betraut sind oder für die Administration von Netzwerkservern zuständig sind.
Voraussetzung
Kenntnisse der Netzwerktechnik.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat.
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
