- E-CHECK Erfahrungsaustausch
- Diskussion von Praxisfällen
- Gesetzliche Vorgaben und technische Umsetzung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Aufbau und Umsetzung des Zählerplatzes mit Direkt- oder EMS-Steuerung nach EnWG §14a (Steuersignalklemmleiste, digitale Schnittstellen)
- AR-N: 4100 neu – halbindirekte Messung inkl. dynamische Lademanagement (Stromsensoren im Vorzählerbereich)
- Aufbau und Umsetzung des Zählerplatzes mit Direkt- oder EMS-Steuerung nach EnWG §14a
- Thermografie in elektrischen Anlagen
- Niederimpedanzmessungen (Bereich Industrie/NSHV)
- Praxisprobleme bei Messungen in elektrischen Anlagen
- Interpretation von Messergebnissen (Infrarotthermografie und Strommesszangen)
- Seminarabschluss (Abschlussprüfung)
Zielgruppe
Gesellen/Gesellinnen und Meister/innen mit mehrjähriger E-CHECK Erfahrung (befähigte Personen im Sinne der BetrSichV). Zugelassen sind nur Personen aus Innungsfachbetrieben.
An einem E-CHECK Auffrischungskurs ist nur teilnahmeberechtigt, wer bereits eingetragener E-CHECK Fachbetrieb ist und im 2-Jahres Qualifizierungsturnus sich befindet!
Voraussetzung
Messtechnische Fachkenntnisse und E-CHECK Prüferfahrung.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
