Kursinhalte:
Grundkenntnisse
- Verständnis zu Strom, Spannung, Leistung und Widerstand
- Unterscheidung von Gleich- / Wechsel- und Drehstrom
- Erklärung der Begriffe: Kleinspannung, Niederspannung, Mittel-/Hochspannung, Netzsysteme, Leiterbezeichnungen (L1-3, N, PE), Kurzschluss, Körperschluss, Potentialausgleich, Erdung
- Normative Vorgaben zu Produktanwendungen
- Sicherheitsunterweisung/Schutzmaßnahmen
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Schutzarten, Schutzklassen, Umgebungseinflüsse
Produktkenntnisse/Unterscheidung
- Bedeutung von Produktkennzeichnungen (CE, VDE, RoHs, TÜV/GS, Entsorgung)
- Schaltermaterial: Wechselschalter, Taster, Kreuzschalter, erhöhter Berührungsschutz (Kinderschutz), UP / AP, Jalousieschalter, Schutzkontakt- und CEE-Steckdosen
- Kabel/Leitungen: NYM, NYY, H07V-K, Ölflex, H07RN-F, Konzentrischer Leiter, Bus-Datenleitung, Koaxkabel, Funktionserhalt
- Leitungsführungssysteme: LF- & BR-Kanäle, Verdrahtungskanäle, Rohre, Kabelrinnen, Steigtrasse / Kabelleiter
- Schutzeinrichtungen/REG: Leitungsschutzschalter, Schmelzsicherungen (D01,D02,NH) Fehlerstromschutzschalter (FI), FI-LS, Brandschutzschalter, Überspannungsschutz, Motorschutzschalter, Schütz/Relais, Treppenlichtautomat, Reihenklemmen, Kammschienen
Übungsaufgabe
- Bearbeitung einer Kundenanfrage, Erstellung einer Materialliste/Angebot: Kabeltrasse
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
