Kursinhalte:
- Komponenten der Elektroinstallationstechnik
- Zählerschränke , Unterverteiler, Sicherungen, Leitungsschutzschalter (Charakteristik)
Fehlerstromschutzschalter (Wirkungsweise, Typen und Einsatzbereiche), SLS, FI-LS
AFDD, Stromstoßschalter, Stromstoßrelais, Schaltermaterial ( Aus- , Wechsel, Serien,
Taster), Schuko und CEE - Steckverbindungen - elektrotechnische Grundschaltungen, Aus-/Wechsel-/Kreuzschaltung/ Tasterschaltung
- Normen und Vorschriften (nur Abbildung der rechtlichen Bedeutung und einfache Anwendungsbeispiele, z.B. Bad)
- Anwendungsfall Einfamilienhaus
- vom HAK/Zählerplatz/Unterverteiler bis zur Steckdose
- Zusammenhänge, Begrifflichkeiten (wie sieht ein ZP aus, IP-Welt im ZP, etc.)
- Kabelverlegung und deren Begriffe AP/UP Verlegung auf Pritsche, Kanal etc
- Praxis
- Praxishandling Umgang mit Werkzeugen und Leitung, NYM
- einfacher Aufbau einer Aus/Wechselschaltung
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
