Elektro Technologie Zentrum

Elektrotechnik für kaufmännische Angestelllte/Auszubildende - Modul 3 Steuerungstechnik

Aufbauend zu den Kursmodulen 1 und 2 werden die wichtigsten Steuerkomponenten in Funktion und Einsatzgebiete behandelt.

 

Kursinhalte:

  • Bedienelemente der Steuerungstechnik, (Taster, Schalter, Not-Aus, Anschlussblock)
  • Schaltschrankaufbau, Klemmleiste
  • Schütze, Kontaktbelegung, (Spule, Löschglied)
  • Zeit/Multifunktionsrelais
  • Sensoren / Aktoren (kap/ind.), Lichtschranke
  • Kleinsteuerungen, SPS, Frequenzumrichter, EMV / geschirmte Leitungen

Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.

Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:

  • Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
  • Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
  • Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg

Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.

Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

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Klaus Schumacher
Kontaktperson: Klaus Schumacher
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Kursdetails als PDF

Termine: Auf Anfrage