Eine sehr wichtige Grundlage für die Anforderungen der DIN 18015/4 ist die Infrastruktur im Gebäude. Unabhängig davon, ob Breitbandausbau, Energiewende oder SmartHome: ohne eine geeignete Kommunikationsinfrastruktur werden diese Systeme gar nicht oder wie bisher auf der Basis unterschiedlicher Systeme laufen. Grundlage hierfür ist ein funktionsfähiges Netzwerk.
Dieses Seminar baut auf den Anforderungen nach DIN 1805/4 auf und dient zur Vermittlung der theoretischen und praktischen Grundkenntnisse der IP-Vernetzung mit Geräten aus der Gebäudetechnik.
Kursinhalte:
- Anforderungen der DIN 18015/4 an die Installation in Gebäuden und an die Gebäudesystemtechnik
- Netzwerkgrundlagen (IP-/MAC-Adressen, DHCP, V.4 / V.6 Netzwerke, ...)
- Planung und Dokumentation von IP-Netzen
- häufige Fehlerquellen aus der Praxis
Praxis:
- Netzwerkkonfiguration und Einrichtung der Router im Netzwerk
- Aktive Komponenten aus Gebäudesystemtechnik und Heimvernetzung in Netze mit unterschiedlichen Übertragungsmedien (TP, Power-LAN, Coax-Line, POF, WLAN) einbinden
Ziel
Die Teilnehmer kennen die Grundlagen der Netzwerktechnik, können Systemkomponenten passend zur vorhandenen Infrastruktur fachgerecht einbinden und konfigurieren. Dieses Seminar ist das Grundlagenseminar für den Teil II: „Die Zukunft heißt Vernetzung“ − Netzwerkanbindung von Systemen der Gebäudetechnik und Steuerung über Smartphone und Co.
Zielgruppe
Fachkräfte aus dem Bereich der Elektrotechnik und Informationstechnik.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
