Elektro Technologie Zentrum

Level 2 - CODESYS Programmierung Erweiterte Funktionen

In diesem Seminar erlernen Sie anhand eines komplexen Automatisierungssystems Ablaufsteuerungen zu programmieren und zu strukturieren. Sie können parametrierbare Funktionen und Funktionsbausteine im Rahmen der Bit- und Wortverarbeitung programmieren, testen und anwenden. Die Inhalte werden durch praktische Übungen an verschiedenen Automatisierungssystemen, vorrangig Beckhoff-Steuerungen, vertieft.

Kursinhalte
  • Programmstruktur / Programmgliederung
  • Fortgeschrittenen Variablendeklaration
  • Analogwertverarbeitung mit Bibliotheksbausteinen
  • Einsatz und Nutzung von Datenbausteinen, Aktual- und Deklarationsdaten
  • Parametrierbare Funktionen und Funktionsbausteine
  • Zahlensysteme, Datenformate, Strukturen
  • Arithmetische und Umwandlungsfunktionen, mathematische Funktionen
  • Funktionen und Funktionsbausteine in der Wortverarbeitung
  • Ablaufsprachen- und Hochsprachenprogrammierung

Zielgruppe
Sie sind Techniker/in, Meister/in, Facharbeiter/in oder Geselle/in aus Industrie oder Handwerk im Bereich Elektrotechnik / Automatisierungstechnik / Mechatronik.

Voraussetzung
Besuch des Seminars "Level 1 - CODESYS Programmierung Elementare Funktionen" oder vergleichbare Kenntnisse.

Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat

Hinweise

Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %. Förderfähige Personen sind:

  • Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
  • Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
  • Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg

Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.

Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

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Termine: Auf Anfrage