- Kommunikation, Variablen, Meldungen, Benutzerverwaltung
- Grundlagen der Regelungstechnik
- Regelungstechnik, Reglerarten und -optimierung, Bibliotheksbaustein für PID-Regelung
- Dezentrale Peripherie einrichten und Inbetriebnahme
- Vernetzung mit Feldbustechnologien
- Parametrierung und Ansteuerung über Visualisierung von Frequenzumrichtern
- Inbetriebnahme und Fehlersuche an vernetzten Systemen
- Betriebs- und Messdatenerfassung
- Programmierung und Einsatz in verschiedenen Anlagen
- Visualisierungsvarianten mit CODESYS
- Projektierung, Bilderstellung
- Visualisierung, Steuerung und Anzeige von Digital- und Analogwerten
- Meldungsprojektierung und Sprachumschaltung
- Benutzerverwaltung
- Level 1 CODESYS Programmierung Elementare Funktionen
- Level 2 CODESYS Programmierung Erweiterte Funktionen
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Zielgruppe
Elektrofachkräfte, Techniker/in, Meister/in, Programmierer/in oder Ingenieure/in, die in der Industrieautomatisierung im Bereich Elektrotechnik / Mechatronik tätig sind.
Voraussetzung
Teilnahme an den Kursen:
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
