- Maschinenrichtlinie MRL/2006/42/EG
- DIN EN ISO 12100 Risikobeurteilung
- DIN EN ISO 13849-1 Sicherheitsfunktionen
- Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS1203 Voraussetzungen für "befähigte Personen"
- DIN EN 13855 Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen
- Funktion
- Betriebsarten
- Wichtige Praxisparameter (Eingriffsgeschwindigkeiten, Nachlaufzeiten,…)
- Prüfung der Schutzeinrichtungen
- Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
- Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
- Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Zielgruppe
Facharbeiter/innen, Meister/innen, Techniker/innen oder Ingenieurinnen und Ingenieure aus den Fachbereichen Elektrotechnik, Maschinenbau und Mechatronik im Handwerk und der Industrie, die selbstständig diese Prüfungen an BWS durchführen sollen.
Voraussetzung
Das Seminar ist nicht für Personen ohne technische Berufsausbildung oder ohne grundlegende elektrotechnische sowie steuerungstechnische Grundkenntnisse geeignet. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann nur eine Teilnahmebestätigung ausgefüllt werden.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren.
Für Kursbeginn ab dem 01.09.2026 gilt für folgende förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz von 45 %:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
